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Koordination ehrenamtliche Vormundschaft

Details

Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften ist Ansprechperson für Menschen, die eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen (möchten).

Sie nimmt die Bewerbungen entgegen, steuert das Auswahlverfahren und schlägt dem Familiengericht geeignete Vormund:innen vor.

Sie bietet Beratung und Unterstützung in Form von Informationen und Schulungsangeboten.

Die Stelle fördert den Austausch und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Bereich der Vormundschaft. Sie arbeitet an der Entwicklung von Standards zur Qualitätssicherung.

Kosten

Für die Beratung durch die Koordinierungsstelle und das Auswahlverfahren werden keine Gebühren erhoben.

Das notwendige erweiterte Führungszeugnis wird Ihnen mit einer Bescheinigung der Koordinierungsstelle durch das Bürgerbüro gebührenfrei ausgestellt.

Ehrenamtliche Vormund:innen können beim zuständigen Vormundschaftsgericht den Ersatz von Aufwendungen, die für die Führung der Vormundschaft entstehen, beantragen.

Voraussetzungen

Für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft sind keine besonderen Qualifikationen oder rechtlichen Vorkenntnisse notwendig.

Sie sollten kontaktfreudig, verantwortungsbewusst und empathisch sein. Sie sollten die Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen und zur Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit Behörden mitbringen.

Sie sollten zeitlich so flexibel sein, dass Sie für ein Kind mindestens einmal im Monat für einen längeren persönlichen Kontakt zur Verfügung stehen und Behörden- und Arzttermine wahrnehmen können.

Unterlagen

  • Ein erweitertes Führungszeugnis

  • Eine Schufa-Auskunft

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall. Da zahlreiche beteiligte Personen und Institutionen einzubeziehen sind, kann das Verfahren insgesamt mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Verfahrensablauf

Bei Interesse kontaktieren Sie die Koordination für ehrenamtliche Vormundschaften.

Über die Ernennung eines ehrenamtlichen Vormunds entscheidet das zuständige Vormundschaftsgericht mit einem gerichtlichen Beschluss.