Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Details
Als Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit kann bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.
Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt.
Auf der Website des Bundesverwaltungsamtes finden Sie darüber hinaus noch weitere Informationen.
Hinweise
Gebühren für das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit werden erhoben in Höhe von 51 € pro Person.
Sofern ein Nachweis über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit benötigt wird, ist die Antragstellung jederzeit nach vorheriger online Terminbuchung möglich. Ein berechtigtes Interesse muss glaubhaft dargestellt werden.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, Geburts- oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch
Hinweis: Die Unterlagen sind erforderlich für Sie und alle Personen, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten, zurück bis zu dem Vorfahren, der entweder einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt oder besaß, oder nachweislich Deutscher geworden ist (z. B. durch Einbürgerung) oder seit mindestens 1914 oder zuletzt als Deutscher behandelt wurde.
sofern vorhanden: Staatsangehörigkeitsausweise, Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und anderen vergleichbaren Verbänden, Vertriebenenausweise, Bescheinigungen gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweise über Wohnsitz in den betreffenden Gebieten
Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte); Auszüge aus früheren Familienregistern, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, Flüchtlingsausweise, Registrierschein (in Kopie)
Die Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Ausländische Urkunden sind in die deutsche Sprache zu übersetzen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung von Anträgen auf Bestehen bzw. Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit kann je nach Bearbeitungsaufwand zwischen mehreren Monaten bzw. Jahre in Anspruch nehmen. Sobald über den Antrag entschieden werden kann oder zur Bearbeitung weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten sie unaufgefordert Mitteilung.
Verfahrensablauf
Eine Terminabsprache zur Antragsabgabe ist unbedingt erforderlich. Falls vorab eine Beratung gewünscht wird, ist online ein Beratungstermin zu buchen.
Rechtsgrundlagen
§ 30 Abs. 1-3 StAG