Anliegerbescheinigung
Details
Die Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge zu zahlen sind. Diese Information wird häufig von kreditgewährenden Banken verlangt, wenn es um die Finanzierung von Grundstückskäufen oder um Bauvorhaben geht.
Die Anliegerbescheinigung muss schriftlich unter Angabe von Straße und Hausnummer sowie Gemarkung, Flur und Flurstück(e) beantragt werden. Notwendige Unterlage ist die Vollmacht des/der Grundstückeigentümers/Grundstückseigentümerin, wenn dieser nicht die antragstellende Person ist.
Online-Dienste
Kosten
12 Euro je angefangene ¼ Stunde
Voraussetzungen
Grundstückseigentümer/in oder Vollmacht des/der Grundstückeigentümers/Grundstückseigentümerin
Unterlagen
Vollmacht des/der Grundstückeigentümers/Grundstückseigentümerin, wenn dieser nicht die antragstellende Person ist.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsgebührensatzung
https://www.luenen.de/de-wAssets/docs/PDFs/ortsrecht/Verwaltungsgebuehrensatzung_2015.pdf