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Quartiersbudget im StadtGartenQuartier

Details

Im Fördergebiet StadtGartenQuartier können Mithilfe des Quartiersbudgets Maßnahmen umgesetzt werden, die im Sinne des integrierten Handlungskonzeptes einen Beitrag zur Stärkung und Entwicklung des Quartiers leisten. Zugleich dient es dazu, vorhandenes bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen und neues zu aktivieren.

Kosten

Die Antragstellung bei der Stadt Lünen ist kostenfrei.

Hinweise

Eine Beratung zur Antragstellung nimmt das beauftragte Quartiersmanagement vor:

Stefan Kaspari, Münsterstraße 68 b
Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr
E-Mail: qm@stadtgartenquartier.de
Telefon: 02306 9469450

Fristen

Eine Antragstellung ist, abhängig von der Verfügbarkeit von Haushalts- und Fördermitteln, unterjährig möglich bis 31.12.2026.

Voraussetzungen

  • Die Projektidee befindet sich in der Gebietsabgrenzung "StadtGartenQuartier"

  • Nachweis einer Beratung durch das Quartiersmanagement

Unterlagen

Projektidee, Ausgefüllter und unterschriebener Antrag nach Beratung durch das Quartiersmanagement

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrags erfolgt innerhalb von maximal 4 Wochen. Eine Entscheidung zum Projektvorhaben ist abhängig von dem Ergebnis der Jurysitzung.

Verfahrensablauf

Die Erstberatung führt das beauftragte Quartiersmanagement im Auftrag der Stadt Lünen durch. Interessenten können unter der Telefonnummer 02306 9469450 und der Mailadresse qm@stadtgartenquartier.de Kontakt aufnehmen. Gemeinsam wird dann der Antrag bearbeitet.

Rechtsgrundlagen

Grundlage für eine Bewilligung ist die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) und die Richtlinien der Stadt Lünen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Quartiersbudget im Fördergebiet StadtGartenQuartier Münsterstraße.