Sondernutzung, Gestattung mit Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche
Details
Um eine öffentliche Verkehrsfläche (Straße oder Gehweg) über den Gemeingebrauch hinaus zu nutzen, ist eine Sondernutzungserlaubnis oder eine Gestattung des Straßenbaulastträgers - Fachbereich Straßenbau der Stadt Lünen - erforderlich.
Als Gemeingebrauch bezeichnet man das Recht aller auf Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen. Einer Sondernutzungserlaubnis oder Gestattung bedarf es, wenn eine öffentliche Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden soll.
Beim Fachbereich Straßenbau der Stadt Lünen können Sie für Anlagen, die einen Einbau in der öffentlichen Verkehrsfläche erfordern, eine Sondernutzungserlaubnis oder Gestattung formlos beantragen.
Kosten
Die Kosten der Sondernutzungserlaubnis werden nach Art und Größe der Nutzung berechnet.
Voraussetzungen
Aufbruchgenehmigungen erhalten nur qualifizierte Straßenbaufirmen, die im Sinne des § 6 (3) VOB/A die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
Unterlagen
Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung / Gestattung. Lageplan und/oder Bilder zu der geplanten Nutzung – gegebenenfalls eine Statik der einzubauenden Anlage
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Verfahrensablauf
Der eingereichte Antrag wird durch den Fachbereich Straßenbau der Stadt Lünen aus technischer und verkehrsrechtlicher Sicht geprüft.
Für die Errichtung der genehmigten Anlage ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich, die beim Fachbereich Straßenbau der Stadt Lünen beantragt werden kann.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW). Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Lünen in der zurzeit gültigen Fassung.
Weiterführende Informationen
Für die Errichtung der genehmigten Anlage ist die Beantragung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung beim Fachbereich Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung durch das ausführende Unternehmen erforderlich.