Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann luenen.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Verlustmeldung Personalausweis oder Reisepass

Details

Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben, sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Die Verlustmeldung dient dazu, einen Missbrauch Ihrer Dokumente zu verhindern. Gleichzeitig können weitere Schritte, wie die Ausstellung eines neuen Ausweisdokuments, eingeleitet werden. 

Sie können den Verlust bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst melden. Alternativ ist auch eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro möglich.

Hinweise

  • Die Verlustmeldung sollte unverzüglich erfolgen.

  • Der Onlinedienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

  • Mit Ihrem Ausweis und aktivierter Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Onlinedienst über die BundID sicher identifizieren.

  • Der Dienst kann auch ohne BundID und Online- Ausweisfunktion genutzt werden.

  • Bei Wiederauffinden des Dokuments müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich mitteilen.

  • Bei Diebstahl sollten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten.

Unterlagen

Bei Nutzung des Onlinedienstes:

  • keine Unterlagen erforderlich

  • freiwillig: Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion zur Identifizierung

  • optional: Zugang zur BundID

Bei persönlicher Vorsprache:

  • ggf. vorhandenes Ausweisdokument

Bearbeitungsdauer

Die Verlustmeldung wird schnellstmöglich bearbeitet.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Informationen