Verlustmeldung Personalausweis oder Reisepass
Details
Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben, sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Verlustmeldung dient dazu, einen Missbrauch Ihrer Dokumente zu verhindern. Gleichzeitig können weitere Schritte, wie die Ausstellung eines neuen Ausweisdokuments, eingeleitet werden.
Sie können den Verlust bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst melden. Alternativ ist auch eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro möglich.
Online-Dienste
Hinweise
Die Verlustmeldung sollte unverzüglich erfolgen.
Der Onlinedienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Mit Ihrem Ausweis und aktivierter Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Onlinedienst über die BundID sicher identifizieren.
Der Dienst kann auch ohne BundID und Online- Ausweisfunktion genutzt werden.
Bei Wiederauffinden des Dokuments müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich mitteilen.
Bei Diebstahl sollten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten.
Unterlagen
Bei Nutzung des Onlinedienstes:
keine Unterlagen erforderlich
freiwillig: Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion zur Identifizierung
optional: Zugang zur BundID
Bei persönlicher Vorsprache:
ggf. vorhandenes Ausweisdokument
Bearbeitungsdauer
Die Verlustmeldung wird schnellstmöglich bearbeitet.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
-
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Informationen
Terminvereinbarung Bürgerbüro:
https://termine-reservieren.de/termine/luenen/select2?md=2