Abmeldung Nebenwohnung
Details
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese abmelden.
Die Abmeldung können Sie bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst erledigen. Alternativ ist auch eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro oder eine schriftliche Abmeldung möglich.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich. In diesem Fall genügt die Anmeldung bei der neuen Wohnung, die automatisch zur Abmeldung der bisherigen Wohnung führt.
Online-Dienste
Kosten
Hinweise
Die Abmeldung kann bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst erfolgen.
Der Onlinedienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Mit Ihrem Ausweis und aktivierter Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Onlinedienst über die BundID sicher identifizieren.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der neuen Wohnung. Eine separate Abmeldung ist nicht notwendig.
Eine Abmeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
Unterlagen
Bei Nutzung des Onlinedienstes:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Zugang zur BundID
Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis oder Reisepass
Bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Kopie des Ausweisdokuments der meldepflichtigen Person
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Terminvereinbarung Bürgerbüro
https://termine-reservieren.de/termine/luenen/select2?md=2