Ausweispflicht Befreiung
Details
Deutsche Staatsangehörige sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich jedoch von der Ausweispflicht befreien lassen. Dies gilt insbesondere für Personen, die sich aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit dauerhaft nicht mehr am öffentlichen Leben beteiligen können.
Die Befreiung muss beantragt werden und wird im Einzelfall geprüft.
Sie können den Antrag bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst stellen. Alternativ ist auch eine Antragstellung vor Ort oder durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Online-Dienste
Hinweise
Der Antrag kann bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst gestellt werden.
Der Onlinedienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Mit Ihrem Ausweis und aktivierter Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Onlinedienst über die BundID sicher identifizieren.
Erforderliche Nachweise (z. B. ärztliche Atteste) können im Onlinedienst hochgeladen werden.
Eine Antragstellung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Unterlagen
Bei Nutzung des Onlinedienstes:
· Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
· Zugang zur BundID
· ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegebedürftigkeit (Upload erforderlich)
Bei persönlicher Vorsprache:
· Personalausweis oder Reisepass (sofern vorhanden)
· ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegebedürftigkeit
Bei Antrag durch eine bevollmächtigte Person:
· Vollmacht
· Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
· Kopie des Ausweisdokuments der betroffenen Person
· ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegebedürftigkeit
Bearbeitungsdauer
In der Regel wenige Tage nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.