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Kindergartenplatz - Vergabe

Details

In Lünen werden Kitaplätze zentral über die Plattform „webKita“ vergeben. Eltern müssen dort ein Benutzerkonto anlegen und ihre Kinder mit den erforderlichen Daten registrieren.

Anschließend können sie bis zu fünf Kitas auswählen und priorisieren. 

Die Vormerkung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren, stellt jedoch noch keine verbindliche Platzzusage dar. Die eigentliche Platzvergabe erfolgt durch die jeweiligen Kitas beziehungsweise Träger. 

Eltern erhalten bei einem Platzangebot eine Benachrichtigung und können die Details im Benutzerkonto einsehen. Das Angebot muss innerhalb von 10 Werktagen angenommen werden. 

Der Betreuungsvertrag wird anschließend persönlich in der Kita unterschrieben. Auch nach der Hauptvergabe können weiterhin Platzangebote erfolgen, beispielsweise bei freiwerdenden Plätzen oder in neuen Einrichtungen. 

Im Anschluss werden die Beitragsbescheide digital in das webKita-Konto eingestellt. Ein Versand per Post erfolgt i.d.R. nicht mehr. 

Auch nach der Kita nehmen Eltern das Konto mit zur OGS: Zwar werden keine OGS-Plätze über webKita vergeben, jedoch werden die OGS-Beitragsbescheide ebenfalls in webKita eingestellt, da aufgrund der Geschwisterkind-Regelung Familien über alle Betreuungsformen hinweg betrachtet werden.

Kosten

Für die Betreuung in einer Kita können Elternbeiträge anfallen. Die Höhe richtet sich insbesondere nach dem Einkommen der Eltern, dem Betreuungsumfang und dem Alter des Kindes. Kinder ab Vollendung des 4. Lebensjahres sind bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Für Geschwisterkinder werden keine Beiträge erhoben. Hierbei werden Kita, Kindertagespflege und OGS zusammen betrachtet. 

Die genauen Kosten je Betreuungsform- und Umfang ergeben sich aus der Elternbeitragssatzung, sh. "Rechtsgrundlagen".

Hinweise

  • Die Vormerkung erfolgt ausschließlich online über „webKita“.

  • Eine persönliche Kontaktaufnahme / vorherige Besichtigung der gewünschten Kitas ist immer möglich

  • Platzangebote sind zeitlich befristet (10 Werktage).

  • Beitragsbescheide und Mitteilungen für Kitas und OGS werden digital im Benutzerkonto bereitgestellt (ein Versand auf dem Postweg erfolgt nur auf Antrag).

  • Familien, die keinen Internetzugang haben oder anderweitig Unterstützung bei der Anmeldung benötigen, können sich persönlich an das Team Kitaverwaltung wenden.

  • Plätze für Kindertagespflege oder OGS können derzeit noch nicht über webKita vergeben werden, hierzu sind gesonderte Anmeldungen nötig.

Fristen

Die Plätze für das neue Kitajahr (Beginn 01. August) werden i.d.R. am Jahresanfang vergeben. Die Anmeldefrist endet meist Mitte Dezember. Die genauen Termine für jedes Jahr werden separat bekannt gegeben. Unterjährige Anmeldungen z.B. Aufgrund von Zuzug nach Lünen sind möglich.

Unterlagen

Nach Abschluss eines Betreuungsvertrags müssen zur Berechnung der Elternbeiträge folgende Unterlagen eingereicht werden: 

  • Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen

  • Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Leistungsbescheide, Rentenbescheide, Unterhaltsnachweise etc.)

Eltern, die Ihr Einkommen nicht offenlegen möchten, können freiwillig den Höchstbeitrag zahlen. In dem Fall werden keine Unterlagen verlangt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich und abhängig davon, wann der Antrag gestellt wird. Grundsätzlich werden z.B. Plätze für das neue Kitajahr immer erst ab dem 1. Quartal eines Jahres vergeben, unabhängig wie lange die Bedarfsmeldung im Voraus erstellt wurde. Unterjährig kann es dagegen unmittelbar zu einem Platzangebot kommen.

Verfahrensablauf

  1. Registrierung im Online-Portal „webKita“

  2. Bestätigung der E-Mailadresse

  3. Erfassung der Daten von Eltern und Kind(er)

  4. Vormerkung bei bis zu fünf Kitas (Priorisierung möglich)

  5. Vergabe der Plätze durch die Kitas

  6. Annahme eines Platzangebots innerhalb von 10 Werktagen

  7. Persönliche Unterzeichnung des Betreuungsvertrags in der Kita

  8. Mitteilung der Einkommenssituation (Einreichen von Einkommensunterlagen)

  9. Festsetzung des Elternbeitrages bzw. der Befreiung davon

  10. Ggf. später: Anpassung des Elternbeitrages

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder, die Offene Ganztagsgrundschule, die Kindertagespflege, die ergänzende Kindertagespflege sowie andere Betreuungsformen an einer Offenen Ganztagsgrundschule in der Stadt Lünen in der jeweils gültigen Fassung.

https://www.luenen.de/de-wAssets/docs/PDFs/ortsrecht/Satzung_ueber_die_Erhebung_von_Elternbeitraegen_2020.pdf

 

Weiterführende Informationen

Online-Portal „webKita“: https://www.ekita.de/luenen/

Sie benötigen hierzu Zugang zum Internet und eine eigene E-Mailadresse. Alternativ persönliche Vorstellung im Team Kitaverwaltung.