Förderung von Stecker-Solargeräten
Details
Gefördert werden neue Steckersolar-Geräte in Wohnungen von Zwei- und Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet Lünen. Die Stadt gewährt hierfür einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Wohneinheit und Antragsteller.
Steckersolar-Geräte bestehen aus Solarmodulen und einem Wechselrichter. Sie können beispielsweise auf Balkonen, Terrassen oder an Hausfassaden installiert werden und speisen den erzeugten Solarstrom direkt in den eigenen Haushaltsstromkreis ein. Dadurch lässt sich ein Teil des täglichen Strombedarfs mit selbst erzeugter, erneuerbarer Energie decken.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Mieterin oder Mieter, Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Vermieterin oder Vermieter einer Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus in Lünen sind. Nicht gefördert werden Anlagen an Einfamilienhäusern.
Die Förderung muss vor dem Kauf des Geräts beantragt werden. Zudem muss das Steckersolar-Gerät an einem geeigneten, möglichst sonnigen Standort installiert (unverschattet, Ausrichtung Westen, Süden, Osten) und nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Die Anträge können hier im Serviceportal gestellt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs.
Eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich, sofern diese das zulassen. Nach Bewilligung des Antrags haben Sie drei Monate Zeit die benötigten Unterlagen über das Serviceportal einzureichen. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist formlos über die Chatfunktion im Serviceportal zu stellen.
Mit dem Förderprogramm beteiligt sich die Stadt Lünen am regionalen Klimaschutzprojekt „Klimafit Ruhr“ und unterstützt das Ziel des Projektbausteins „Solarmetropole Ruhr“, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region weiter zu beschleunigen.
Kosten
keine
Hinweise
Ein Kauf des Steckersolar-Geräts ist sofort nach der Antragstellung möglich. Da bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen oder Ausschöpfung der Mittel Anträge auch abgelehnt werden können, empfiehlt die Stadt Lünen den Kauf des Steckersolar-Geräts erst nach der Bewilligung.
Fristen
Anträge können jederzeit bis zur Ausschöpfung der Mittel, aber spätestens bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
Voraussetzungen
Je Antragsteller und Wohneinheit wird ein Steckersolar-Gerät gefördert.
Das Steckersolar-Gerät muss an einem geeigneten Standort aufgestellt (unverschattet, Ausrichtung nach Osten, Westen oder Süden) und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Unterlagen
Für die Beantragung der Förderung muss nur das Antragsformular im Serviceportal ausgefüllt werden.
Für die Mittelauszahlung sind folgende Unterlagen als Nachweis einzureichen:
Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister
Rechnung des angeschafften Steckersolar-Geräts
Foto(s) des fertig montierten Steckersolar-Geräts
eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Förderung von Steckersolar-Geräten bzw. Balkon-Solarmodulen in der Stadt Lünen (sh. Downloadbereich)