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Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)

Details

Das Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Bewohnende einer Wohnung oder eines Heimes sowie als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung.

Hinweise

Fristen

Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Zur Fristwahrung ist zunächst eine formlose Antragstellung möglich.

Voraussetzungen

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder

  • Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder und

  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastungen (bei Eigentum)

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Sollten Sie bereits andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen, ist im Normalfall kein Bezug von Wohngeld möglich. Dazu gehören beispielsweise Bürgergeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.

Unterlagen

Zum vollständig ausgefüllten Antragsformular sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Mietvertrag beim Erstantrag

  • Vermieterbescheinigung

  • Verdienstbescheinigung

  • Einkommensnachweise sämtlicher zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder

  • je nach Einzelfall weitere Unterlagen

Bearbeitungsdauer

10 bis 12 Wochen

Verfahrensablauf

Neuerungen zum Wohngeldantrag

Über das Portal Gemeinsam Online ist es ab sofort möglich, einen digitalen Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) Erstantrag zu stellen.

NEU hierbei ist, über den jeweiligen Link

bzw. den

können Sie zusammen mit dem Antrag auch die erforderlichen Nachweise, wie zum Beispiel den Rentenbescheid oder die Gehaltsabrechnung, direkt hochladen.

Einen möglichen Wohngeldanspruch können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners unter https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld  überprüfen lassen.

Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und Sie möchten lediglich einen Weiterleistungsantrag stellen, so können Sie dies ebenfalls direkt online über den Link des Wohngeldrechners vornehmen.

Alternativ können Sie den Wohngeldantrag unter Verwendung der hier bereitgestellten Formulare stellen. Für die Übermittlung des Antrages stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Übersendung per Post (Stadt Lünen, Team Wohnen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen)

  • durch persönliche Vorsprache in der Wohngeldstelle, Rathaus, 3. OG, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen (Öffnungszeiten montags, dienstags und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr, donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs geschlossen )

Rechtsgrundlagen

  • Wohngeldgesetz (WoGG)

  • Wohngeldverordnung (WoGV)

  • Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) - Allgemeiner Teil

  • Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGVwV)

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen und Angebote zum Thema  Wohngeld (inkl. Wohngeldrechner und Online-Antrag) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:  https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld