Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Details
Das Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Bewohnende einer Wohnung oder eines Heimes sowie als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung.
Hinweise
Fristen
Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Zur Fristwahrung ist zunächst eine formlose Antragstellung möglich.
Voraussetzungen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder und
Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastungen (bei Eigentum)
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Sollten Sie bereits andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen, ist im Normalfall kein Bezug von Wohngeld möglich. Dazu gehören beispielsweise Bürgergeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.
Unterlagen
Zum vollständig ausgefüllten Antragsformular sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Mietvertrag beim Erstantrag
Vermieterbescheinigung
Verdienstbescheinigung
Einkommensnachweise sämtlicher zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
je nach Einzelfall weitere Unterlagen
Bearbeitungsdauer
10 bis 12 Wochen
Verfahrensablauf
Neuerungen zum Wohngeldantrag
Über das Portal Gemeinsam Online ist es ab sofort möglich, einen digitalen Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) Erstantrag zu stellen.
NEU hierbei ist, über den jeweiligen Link
Erstantrag Mietzuschuss unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
bzw. den
Erstantrag Lastenzuschuss unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA
können Sie zusammen mit dem Antrag auch die erforderlichen Nachweise, wie zum Beispiel den Rentenbescheid oder die Gehaltsabrechnung, direkt hochladen.
Einen möglichen Wohngeldanspruch können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners unter https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld überprüfen lassen.
Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und Sie möchten lediglich einen Weiterleistungsantrag stellen, so können Sie dies ebenfalls direkt online über den Link des Wohngeldrechners vornehmen.
Alternativ können Sie den Wohngeldantrag unter Verwendung der hier bereitgestellten Formulare stellen. Für die Übermittlung des Antrages stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Übersendung per Post (Stadt Lünen, Team Wohnen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen)
durch persönliche Vorsprache in der Wohngeldstelle, Rathaus, 3. OG, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen (Öffnungszeiten montags, dienstags und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr, donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs geschlossen )
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeldverordnung (WoGV)
Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) - Allgemeiner Teil
Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGVwV)
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen und Angebote zum Thema Wohngeld (inkl. Wohngeldrechner und Online-Antrag) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld