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Untersuchungsberechtigungsschein

Details

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum. Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

Kosten

Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt

  • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen

  • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

Unterlagen

  • Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

Bearbeitungsdauer

  • Die Bescheinigung wird direkt vor Ort ausgestellt.

  • Die Beantragung ist auch online möglich. 

Rechtsgrundlagen

§§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/