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Vaterschaftsanerkennung

Details

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern besteht die Möglichkeit, beim Standesamt eine Erklärung zur Vaterschaft abzugeben. Dies kann bereits vor der Geburt geschehen.

Kosten

Keine

Hinweise

Fristen

Keine

Voraussetzungen

Es darf kein gesetzlicher Vater vorhanden sein. Falls ein Kind ehelich geboren wird, ist kraft Gesetzes der Ehemann Vater des Kindes. Eine Vaterschaftsanerkennung einer anderen Person kann zwar vor der Scheidung abgegeben werden. Der Eintrag erfolgt jedoch erst nach rechtskräftigem Scheidungsurteil unter Beteiligung des Ex-Ehemannes.

Unterlagen

Für die Erklärung ist es notwendig, dass beide Elternteile vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunden der Eltern 

  • bei geschiedener Mutter: Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil

  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn dieses nicht in Lünen geboren wurde bzw. Mutterpass bei vorgeburtlicher Erklärung

Bearbeitungsdauer

Die Dauer ist abhängig vom Umfang der Prüfung.

Verfahrensablauf

Sie können die Vaterschaftsanerkennung bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland unter Vorlage der o.g. Unterlagen abgeben. Wirksam wird die Vaterschaftsanerkennung jedoch erst dann, wenn sie von dem Standesamt, welches das Geburtsregister des Kindes führt, eingetragen wurde. Dort können Sie dann auch geänderte Geburtsurkunden für das Kind (mit Eintragung des Kindesvaters) beantragen.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung