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Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung

Details

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis, der bestätigt, dass gegen Sie keine offenen kommunalen Steuer- und Abgabeschulden vorliegen. Dieses Dokument ist oft bei Vertragsabschlüssen oder Anträgen auf Fördermittel erforderlich.

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Unbedenklich beträgt 12 Euro.

Fristen

Ein Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung kann jederzeit gestellt werden.

Voraussetzungen

Die antragstellende Person darf keine kommunalen Steuer- und Abgaberückstände haben.

Unterlagen

Zur Bearbeitung des Antrages werden die persönliche Daten der antragstellenden Person benötigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert etwa eine Woche.

Rechtsgrundlagen

Kommunalabgabengesetz