Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung
Details
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis, der bestätigt, dass gegen Sie keine offenen kommunalen Steuer- und Abgabeschulden vorliegen. Dieses Dokument ist oft bei Vertragsabschlüssen oder Anträgen auf Fördermittel erforderlich.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Unbedenklich beträgt 12 Euro.
Fristen
Ein Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung kann jederzeit gestellt werden.
Voraussetzungen
Die antragstellende Person darf keine kommunalen Steuer- und Abgaberückstände haben.
Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrages werden die persönliche Daten der antragstellenden Person benötigt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert etwa eine Woche.
Rechtsgrundlagen
Kommunalabgabengesetz