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Eigentümerwechsel/Umschreibung der Abfallentsorgungsgebühren

Details

Wenn sich die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie ändern, können Sie dies hier mitteilen und eine Umschreibung der Abfallentsorgungsgebühren beantragen.

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Fristen

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Voraussetzungen

Unterlagen

Bitte fügen Sie dem Antrag Auszüge aus dem Kaufvertrag bei, die belegen, wie sich die neuen Eigentumsverhältnisse darstellen.

Um die Umschreibung der Abfallentsorgungsgebühren vornehmen zu können, bitte ich um Zusendung einer Kopie des Kaufvertrages.

Aus dem Vertrag müssen

  • Besitzung,

  • Veräußerer,

  • Erwerber und

  • Tag des wirtschaftlichen Übergangs

 zweifelsfrei erkennbar sein. Die Zusendung eines Grundbuchauszuges reicht für die Umschreibung nicht aus. Sensible Informationen (z.B. Kaufpreis, Grundschuld, etc.) können selbstverständlich unkenntlich gemacht werden.

Der Käufer erhält einen Abgabenbescheid mit Festsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab diesem Zeitpunkt. Beim Verkäufer werden die Abgaben per Bescheid ab diesem Zeitpunkt abgesetzt.

Die Eigentumsumschreibung bzgl. der Grundsteuer erfolgt durch das Finanzamt kraft Gesetz immer mit Wirkung zum 01.01. des Jahres nach der Eigentumsänderung.

Der Verkäufer bleibt daher in jedem Fall noch bis zum Ende des Veräußerungsjahres steuerpflichtig und hat die Grundsteuer zu zahlen!

Eine Erstattung der für das Veräußerungsjahr anteiligen Grundsteuer kann der Verkäufer nur auf privatrechtlichem Weg vom Erwerber verlangen. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert etwa zwei Wochen.

Rechtsgrundlagen

Abfallgebührensatzung der Stadt Lünen

Weiterführende Informationen

Bitte informieren Sie sich zu allen Fragen der Müll-/Abfallentsorgung auf www.wbl.de