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Gewerbezentralregisterauszug (jur. Pers.)

Details

Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit einem Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann z. B. von Behörden verlangt werden, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird.

Kosten

13 Euro

Fristen

Unterlagen

Personalausweis/Pass/Aufenthaltstitel sowie Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes für alle Geschäftsführer

Bearbeitungsdauer

In der Regel ist der Antrag innerhalb von 2 Wochen nach Eingang aller Unterlagen bearbeitet.

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)