Niederlassungserlaubnis
Details
Sofern Sie bereits über einen längeren Zeitraum (in der Regel fünf Jahre) eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (z. B. eigenständige Lebensunterhaltssicherung) für Ihren dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
Kosten
Die Kosten sind grundsätzlich abhängig vom Einzelfall. In der Regel kostet die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis 113 Euro. Die letztliche Gebührenhöhe sowie mögliche Ermäßigungen ergeben sich aus den Paragrafen 44 bis 54 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
Fristen
Anträge sind rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Aufenthaltstitels zu stellen.
Voraussetzungen
Je nach bisherigem Aufenthaltszweck bestehen unterschiedliche Voraussetzungen.
Unterlagen
Je nach Aufenthaltszweck werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Welche Dokumente dies im Einzelfall sind, wird Ihnen mit Ihrer Terminbestätigung mitgeteilt.
Immer erforderlich sind:
Pass
aktuelles biometrisches Passfoto
ausgefülltes Antragsformular
soweit vorhanden: vorheriger (ablaufender) Aufenthaltstitel bzw. Fiktionsbescheinigung oder Duldung
Regelmäßig erforderlich sind:
Nachweise über den Besuch des Integrationskurses
Sprachzertifikat (bei Kindern aktuelle Schulbescheinigung)
Mietvertrag (oder Nachweis über Wohneigentum)
Arbeitsvertrag
letzte drei Lohnabrechnungen (bei Selbstständigkeit Bescheinigung des Steuerberaters)
ggf. Rentenbescheid oder Leistungsbescheid des Jobcenters (nebst Nachweisen über Bewerbungsbemühungen)
bei Studenten: aktuelle StudienbescheinigungKrankenversicherungsnachweis
Bearbeitungsdauer
Je nach Art des Aufenthaltszwecks variiert die Bearbeitungsdauer.
Verfahrensablauf
Bei der Terminbuchung erhalten Sie die entsprechenden Vordrucke, die Sie zum Termin in der Ausländerbehörde mitbringen müssen.
Nach der Terminbuchung erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung mit einer Liste der mitzubringenden Unterlagen sowie die zum Termin gehörende Terminkennung.
Nach Ihrer Vorsprache wird Ihr Antrag geprüft. Sie erhalten nach abgeschlossener Prüfung eine entsprechende Rückmeldung der Ausländerbehörde.
Rechtsgrundlagen
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)