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Aufenthaltserlaubnis: Erteilung und Verlängerung

Details

Bei der Stadt Lünen können Sie für verschiedene Aufenthaltszwecke eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies umfasst unter anderem die Erwerbstätigkeit, das Studium, die Familienzusammenführung sowie humanitäre Aufenthalte. Sie dient als befristeter Aufenthaltstitel und kann je nach individueller Situation und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erteilt und bei Bedarf verlängert werden. Die Gründe für eine Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind vielfältig und können beispielsweise eine Asylberechtigung, die Anerkennung als Flüchtling oder einen subsidiären Schutzstatus umfassen.

Kosten

Die Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist mit Kosten verbunden, die je nach Einzelfall variieren können. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis fallen in der Regel Gebühren von 100 Euro an, während für die Verlängerung meist 93 Euro zu entrichten sind. Die genaue Höhe dieser Gebühren sowie die Bedingungen für mögliche Ermäßigungen sind in den Paragraphen 44 bis 54 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) festgelegt.

Fristen

Anträge müssen rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Aufenthaltstitels gestellt werden.

Voraussetzungen

Je nach Aufenthaltszweck bestehen unterschiedliche Voraussetzungen.

Unterlagen

Zu den Unterlagen, die grundsätzlich für jeden Antrag erforderlich sind, gehören Ihr Pass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und das ausgefüllte Antragsformular. Sollten Sie bereits über einen Aufenthaltstitel, eine Fiktionsbescheinigung oder Duldung verfügen, ist auch dieses Dokument vorzulegen.

Darüber hinaus gibt es Unterlagen, die regelmäßig benötigt werden: Nachweise über den Besuch eines Integrationskurses, ein Sprachzertifikat (für Kinder eine aktuelle Schulbescheinigung), Ihren Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum, einen Arbeitsvertrag sowie die letzten drei Lohnabrechnungen. Für Selbstständige ist eine Bescheinigung des Steuerberaters erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie auch einen Rentenbescheid, Leistungsbescheid des Jobcenters samt Nachweisen über Bewerbungsbemühungen, für Studenten eine aktuelle Studienbescheinigung und einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Art des Aufenthaltszwecks variiert die Bearbeitungsdauer.

Verfahrensablauf

Buchen Sie sich bitte einen Termin. Ohne vereinbarten Termin ist eine Beratung nicht möglich. Dort erhalten Sie die entsprechenden Vordrucke, die Sie zum Termin in der Ausländerbehörde mitbringen müssen.

Nach der Terminbuchung erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung mit einer Liste der mitzubringenden Unterlagen sowie die zum Termin gehörende Terminkennung.

Nach Ihrer Vorsprache wird Ihr Antrag geprüft. Sie erhalten nach abgeschlossener Prüfung eine entsprechende Rückmeldung der Ausländerbehörde.

Rechtsgrundlagen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)