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Gewerbeummeldung

Details

Bei Veränderungen eines Gewerbes, zum Beispiel der Verlegung des Betriebes oder einer Namensänderung, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

Kosten

26 Euro bei natürlichen Personen, 33 Euro bei juristischen Personen, 13 Euro für jeden weiteren Geschäftsführer

Fristen

Die Ummeldung muss spätestens erfolgen, sobald die Änderung beim Gewerbe wirksam wird.

Voraussetzungen

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass/Aufenthaltstitel/Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Gewerbebetrieben ein aktueller Handelsregisterauszug

  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe die entsprechende Erlaubnis

  • Bei überwachungspflichtigem Gewerbe der Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Antrag in der Gewerbeabteilung) und das Führungszeugnis (Antrag beim Bürgerbüro)

  • Bei Handwerksbetrieben die Eintragung in die Handwerksrolle

Bearbeitungsdauer

Der Antrag ist innerhalb einer Woche nach Eingang aller Unterlagen bearbeitet.

Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung