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Eheschließung

Details

Um eine standesamtliche Trauung in Lünen zu realisieren, ist es notwendig, dass Sie zuerst die Eheschließung anmelden. Bei der Anmeldung müssen Sie die erforderlichen Unterlagen einreichen, das Standesamt prüft dann die Voraussetzungen für Ihre Ehe. Diese Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen. Nachdem das Standesamt die Ehevoraussetzungen geprüft und bestätigt hat, bleibt diese Bestätigung sechs Monate gültig.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie unabhängig von der Anmeldung Ihren Wunschtermin für die Trauung bereits bis zu einem Jahr im Voraus reservieren können.

Kosten

Die Kosten für die standesamtliche Trauung in Lünen variieren je nach Ort und Zeitpunkt der Zeremonie. Eine Trauung im Rathaus ist bereits ab 45 Euro möglich. Möchten Sie jedoch Ihre Zeremonie an einem besonderen Ambiente-Trauort abhalten oder sich für einen Termin am Wochenende entscheiden, können die Kosten bis zu etwa 400 Euro betragen.

Hinweise


Fristen

Konkrete Fristen gibt es nicht. Bitte kalkulieren Sie insbesondere eine längere Prüfungszeit ein, wenn einer der beiden Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat.

Voraussetzungen

Es dürfen keine Ehehindernisse vorliegen (z.B. Doppelehe, enges Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Brautpaar, Geschäftsunfähigkeit, Minderjährigkeit).

Unterlagen

Für die Anmeldung Ihrer Eheschließung in Lünen sind verschiedene Dokumente erforderlich, deren Art und Anzahl je nach Ihrem Familienstand, Ihren Meldeverhältnissen und Ihrer Staatsangehörigkeit variieren können. Grundsätzlich benötigen beide Verlobten gültige Ausweisdokumente sowie beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister. Für in Deutschland geborene Personen können wir die Geburtenregisterauszüge, sofern die Geburt in Lünen stattgefunden hat, direkt selbst ausdrucken. Wurden Sie jedoch im Ausland geboren, benötigen Sie eine ausländische Geburtsurkunde mit einer deutschen Übersetzung.

Verlobte mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis von ihrem Konsulat vorlegen. Weiterhin sind erweiterte Melderegisterauskünfte von beiden Verlobten erforderlich, die Sie beim Bürgerbüro erhalten können; diese sind jedoch nicht notwendig, wenn beide Verlobte in Lünen wohnhaft sind.

Falls eine oder beide Personen bereits verheiratet waren, ist der Nachweis über die Vorehen und deren Beendigung durch Vorlage der Heiratsurkunde und des rechtskräftigen Scheidungsurteils oder einer Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk zu erbringen. Sollten minderjährige Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, sind auch deren Geburtsurkunden in Kopie vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Prüfung. Wenn einer der beiden Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat und das Oberlandesgericht beteiligt werden muss, kann die Prüfung acht bis zehn Wochen dauern.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Eheschließung mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Melden Sie sich möglichst persönlich und gemeinsam an. Sie können sich auch gegenseitig oder jemand anderen bevollmächtigen.

Sie können in jedem deutschen Standesamt die Ehe schließen. Die Anmeldung zur Eheschließung kann jedoch nur in einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie oder Ihr künftiger Ehegatte oder Ihre künftige Ehegattin seinen beziehungsweise ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben beziehungsweise hat, erfolgen. Haben Sie beide weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, müssen Sie sich bei dem Standesamt anmelden, welches Sie trauen soll. Das Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben, prüft die Ehevoraussetzungen. Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen das Standesamt mit. Falls Sie bei einem anderen Standesamt heiraten möchten, werden anschließend die Unterlagen mit dem Prüfungsergebnis an das Standesamt der beabsichtigten Eheschließung weitergeleitet.
Ebenso können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen, wenn Sie im Ausland heiraten möchten. Auch hier wird geprüft, ob Ehehindernisse vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch