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Anfrage an das Stadtarchiv

Details

Die Überlieferung von historischem Schriftgut des Stadtarchivs Lünen reicht bis zum Jahr 1341 zurück. Erhalten sind Bestände zur städtischen Verwaltung von den Anfängen bis heute. Vorhanden sind ebenso Unterlagen zu den Gemeinden Altlünen und Niederaden, aber auch Parteien-, Adels-, Vereins- und Privatarchive sind vertreten. Daneben gibt es umfangreiche Sammlungen zu: Schulen im Stadtgebiet, Fotos, Dias und Filme, Archäologie, Denkmäler und Kunstwerke, Pläne und Karten, Plakate, Druckschriften, Festschriften, Zeitungen, Geldwesen, Partnerstädten, Siegelstempel, zur Zeitgeschichte und zum jüdischen Leben.

Als Privatperson oder juristische Person können Sie sich zu folgenden Themen an das Stadtarchiv wenden:

  • Zeugnisanfragen

  • Bescheinigung von Schulzeiten (Rentenversicherung)

  • Familienforschung

  • Angebot an das Stadtarchiv

  • Historische Sachfragen

  • Veranstaltungen und Angebote des Stadtarchivs

  • Bücher und Bibliothek des Stadtarchivs

  • Schülerarbeiten

  • Personenstandsanfragen

  • Anfragen zur Reproduktion

  • Antrag auf Publikationsgenehmigung

  • Forschungsarbeiten

  • Sonstiges

Für die Anfrage beim Stadtarchiv benötigen Sie eine Bund-ID. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Stadtarchivseite: https://www.luenen.de/de/mein-luenen/stadtarchiv/stadtarchiv-service.php

Ansprechpersonen für spezielle Auskünfte:
https://www.luenen.de/de/mein-luenen/stadtarchiv/zustaendig.php

Kosten

Familiengeschichtliche Auskünfte:
je angefangene 1/4 Std. 10 Euro

Nachforschungen für Erbenmitteilungen:
je angefangene 1/2 Std. 25,60 Euro

Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Fotokopien:
je Seite 4,20 Euro

Fotokopien:
je DIN A4 Fotokopie (für die ersten 10 Seiten) 0,70 Euro
je DIN A4 Fotokopie (ab der 11. Seite) 0,40 Euro
je DIN A3 Fotokopie 0,90 Euro

Abgabe/Erstellung von Archivunterlagen auf digitalen Medien:
je Datei 5 Euro


Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien:
wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, der bei der durchschnittlichen Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für jede angefangene 1/4 Std. 9 Euro

Fristen

Voraussetzungen

Anfrage zu Personenstandsregister:

Personenstandseinträge unterliegen einer bestimmten Schutzfrist. Nach dem Ende dieser dürfen Personenstandsurkunden eingesehen werden:

Geburtsurkunden 110 Jahre nach der Geburt
Heiratsurkunden 80 Jahre nach der Eheschließung
Sterbeurkunden 30 Jahre nach dem Tod

Bei Anfragen von Personenstandsurkunden innerhalb der Schutzfristen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Lünen.

Unterlagen

Bei Zeugnisanfrage:
Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Bearbeitungsdauer

2 bis 8 Wochen

Rechtsgrundlagen

  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

  • Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW)

  • Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW)

  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)

  • Personenstandsgesetz (PStG)

Rechtsbehelf