Anfrage an das Stadtarchiv
Details
Die Überlieferung von historischem Schriftgut des Stadtarchivs Lünen reicht bis zum Jahr 1341 zurück. Erhalten sind Bestände zur städtischen Verwaltung von den Anfängen bis heute. Vorhanden sind ebenso Unterlagen zu den Gemeinden Altlünen und Niederaden, aber auch Parteien-, Adels-, Vereins- und Privatarchive sind vertreten. Daneben gibt es umfangreiche Sammlungen zu: Schulen im Stadtgebiet, Fotos, Dias und Filme, Archäologie, Denkmäler und Kunstwerke, Pläne und Karten, Plakate, Druckschriften, Festschriften, Zeitungen, Geldwesen, Partnerstädten, Siegelstempel, zur Zeitgeschichte und zum jüdischen Leben.
Als Privatperson oder juristische Person können Sie sich zu folgenden Themen an das Stadtarchiv wenden:
Zeugnisanfragen
Bescheinigung von Schulzeiten (Rentenversicherung)
Familienforschung
Angebot an das Stadtarchiv
Historische Sachfragen
Veranstaltungen und Angebote des Stadtarchivs
Bücher und Bibliothek des Stadtarchivs
Schülerarbeiten
Personenstandsanfragen
Anfragen zur Reproduktion
Antrag auf Publikationsgenehmigung
Forschungsarbeiten
Sonstiges
Für die Anfrage beim Stadtarchiv benötigen Sie eine Bund-ID. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Stadtarchivseite: https://www.luenen.de/de/mein-luenen/stadtarchiv/stadtarchiv-service.php
Ansprechpersonen für spezielle Auskünfte:
https://www.luenen.de/de/mein-luenen/stadtarchiv/zustaendig.php
Online-Dienste
Kosten
Familiengeschichtliche Auskünfte:
je angefangene 1/4 Std. 10 Euro
Nachforschungen für Erbenmitteilungen:
je angefangene 1/2 Std. 25,60 Euro
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Fotokopien:
je Seite 4,20 Euro
Fotokopien:
je DIN A4 Fotokopie (für die ersten 10 Seiten) 0,70 Euro
je DIN A4 Fotokopie (ab der 11. Seite) 0,40 Euro
je DIN A3 Fotokopie 0,90 Euro
Abgabe/Erstellung von Archivunterlagen auf digitalen Medien:
je Datei 5 Euro
Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien:
wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, der bei der durchschnittlichen Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für jede angefangene 1/4 Std. 9 Euro
Fristen
Voraussetzungen
Anfrage zu Personenstandsregister:
Personenstandseinträge unterliegen einer bestimmten Schutzfrist. Nach dem Ende dieser dürfen Personenstandsurkunden eingesehen werden:
Geburtsurkunden 110 Jahre nach der Geburt
Heiratsurkunden 80 Jahre nach der Eheschließung
Sterbeurkunden 30 Jahre nach dem Tod
Bei Anfragen von Personenstandsurkunden innerhalb der Schutzfristen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Lünen.
Unterlagen
Bei Zeugnisanfrage:
Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
Bearbeitungsdauer
2 bis 8 Wochen
Rechtsgrundlagen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW)
Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW)
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Personenstandsgesetz (PStG)