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Anmeldung in Lünen nach Zuzug aus dem Ausland

Details

Sind Sie aus dem Ausland eingereist und haben eine Wohnung in Lünen bezogen, müssen alle mitgezogenen Personen persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, also auch minderjährige Kinder. Sollten Sie ausländische Geburtsurkunden und Eheurkunden besitzen, müssen diese vorher bei einem amtlich anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Je nach Ausstellungsland kann die Vorlage der Urkunden mit Apostille oder mit Legalisationsvermerk erforderlich sein.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro erfolgen.

Voraussetzungen

Die Anmeldung ist erst nach dem tatsächlich erfolgten Einzug möglich.
Alle anzumeldenden Personen müssen anwesend sein.

Unterlagen

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass in Verbindung mit Ihrem Aufenthaltstitel

  • Wohnungsgeberbestätigung, die vom Eigentümer oder Vermieter Ihrer neuen Wohnung ausgefüllt sein muss

  • Falls Sie mit Kindern nach Lünen gezogen sind: Geburtsurkunden

  • Sofern Sie mit Ihrem Ehepartner umgezogen sind: Eheurkunde

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlagen

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)