Abmeldung einer Wohnung
Details
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung bei der Stadt Lünen nicht nötig. Die Abmeldung erfolgt automatisch mit Ihrer Anmeldung in der neuen Stadt. Für Umzüge ins Ausland oder ähnliche Fälle ist eine Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum möglich. Bereits im Ausland lebende Personen sollten ihre Abmeldungen per E-Mail an buergerbuero@luenen.de richten. Eine Abmeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden; dazu ist eine Vollmacht des Antragstellenden sowie ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person beim Bürgerbüro vorzulegen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Bei Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung bereits eine Woche im Voraus möglich.
Voraussetzungen
Die Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie endgültig aus Ihrer Hauptwohnung ausziehen, ohne eine neue Hauptwohnung im Inland zu beziehen, oder wenn Sie eine Nebenwohnung endgültig aufgeben. Personen unter 16 Jahren müssen von denjenigen abgemeldet werden, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Unterlagen
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass in Verbindung mit Ihrem Aufenthaltstitel. Falls zutreffend, ist zusätzlich eine Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises des Antragstellers vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)