Ummeldung innerhalb von Lünen
Details
Wenn Sie innerhalb von Lünen umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei uns ummelden. Hierzu ist Ihre persönliche Vorsprache notwendig. Alternativ können Sie auch jemanden zur Ummeldung bevollmächtigen.
In der Wohnungsgeberbestätigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können nicht anerkannt werden. Ihr:e Vermieter:in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen.
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Ohne diese Erklärung kann eine Ummeldung des Kindes nur mit Nebenwohnsitz erfolgen. Die Einverständniserklärung entfällt, sofern der mitziehende Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweist.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro erfolgen.
Voraussetzungen
Eine Ummeldung ist erst nach tatsächlich erfolgtem Einzug möglich.
Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache:
Personalausweis, Reisepass, Nationalpass i.V.m. Aufenthaltstitel
die vom Eigentümer/ Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
Bei Ummeldung eines Kindes ggf. zusätzlich:
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten sowie Ausweiskopie
Bei Vorsprache durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
ausgefüllte Anmeldung und schriftliche Vollmacht
Ausweisdokument der bevollmächtigten Person