Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann luenen.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Abholung von fertigen Ausweisen, Pässen und eID-Karten

Details

Nachdem Sie Ihren neuen Personalausweis oder Ihre eID-Karte beantragt haben, wird Ihnen ein voraussichtliches Fertigstellungsdatum genannt. Nach Fertigstellung erhalten Sie einen Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort nach Hause. Die Daten benötigen Sie für die Online-Nutzung des Ausweises. Ihr Dokument können Sie in der Regel fünf Tage nach Erhalt des Briefs bei uns abholen. Bitte vereinbaren Sie einen Abholtermin. Bringen Sie zur Abholung Ihr aktuelles Ausweisdokument mit.

Kosten

Für die Abholung fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Voraussetzungen

Bei der Abholung eines Ausweises oder einer eID-Karte müssen Personen ab 16 Jahren persönlich erscheinen oder eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Das notwendige Vollmachtsformular steht hier zum Download bereit. Für Personen unter 16 Jahren übernimmt die Abholung eine im gleichen Haushalt wohnende erziehungsberechtigte Person oder eine von dieser schriftlich bevollmächtigte Person. Falls Sie den PIN/PUK-Brief nicht erhalten haben oder er direkt an die Ausweisbehörde gesendet wurde, ist eine Ausgabe des Dokuments an einen Bevollmächtigten nicht möglich.

Für die Abholung eines Reisepasses gilt: Personen ab 18 Jahren müssen den Pass persönlich abholen oder können eine andere Person mittels Vollmachtsformular bevollmächtigen. Das Vollmachtsformular können Sie hier herunterladen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist ebenfalls eine im gleichen Haushalt lebende erziehungsberechtigte Person oder eine von dieser bevollmächtigte Person für die Abholung verantwortlich.

Unterlagen

Für die Abholung Ihres neuen Personalausweises, Passes oder der eID-Karte benötigen Sie Ihr altes Ausweisdokument, einen vorläufigen Personalausweis oder einen vorläufigen Reisepass. Sollten Sie nicht persönlich zur Abholung erscheinen können, ist auch eine Bevollmächtigung möglich. In diesem Fall ist neben den genannten Dokumenten eine Vollmacht erforderlich, die der Bevollmächtigte vorlegen muss.