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Personalausweis beantragen

Details

Wichtige Änderung bei Passbildern ab dem 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen papierbasierte Passbilder nicht mehr für die Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten (z. B. Personalausweis oder Reisepass) verwendet werden.

Stattdessen müssen Passbilder künftig ausschließlich digital und auf gesichertem elektronischem Weg direkt von Fotostudios an das Bürgerbüro übermittelt werden. 

Geeignete Fotostudios finden Sie z. B. hier:

dm Passbild-Service

alfo-passbild.com – Fotograf in der Nähe

Alternativ:
Im Rathausfoyer stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung, an denen Sie Ihr Passbild vor Ort digital erstellen können. Die Gebühr hierfür beträgt 7,00 €.


Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.

  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder

  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann
    insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.

Kosten

  • bis 24 Jahre: 22,80 Euro (6-jährige Gültigkeit)

  • ab 24 Jahren: 37 Euro (10-jährige Gültigkeit)

  • ggf. zusätzlich 7 Euro für das Lichtbild vor Ort

Voraussetzungen

  • Grundsätzlich müssen Sie 16 Jahre alt sein, um einen Personalausweis zu beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag früher gestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluss. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.

  • Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Unterlagen

Für eine Neubeantragung benötigen Sie:

  • Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. den Reisepass.

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (kann auch vor Ort erstellt werden)

  • ggf. Geburtsurkunde

Für Antragstellende unter 16 Jahren ist die Anwesenheit der/des im gleichen Haushalt wohnenden Erziehungsberechtigten erforderlich. Wenn nur ein Elternteil erscheint, ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Bearbeitungsdauer

Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Personalausweise in ca. 3 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Lünen hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den vorläufigen Personalausweis, der direkt vor Ort ausgestellt wird.

Rechtsgrundlagen

§ 9 Personalausweisgesetz (PauswG) - https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html