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Vorläufigen Personalausweis beantragen

Details

Wichtige Änderung bei Passbildern ab dem 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen papierbasierte Passbilder nicht mehr für die Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten (z. B. Personalausweis oder Reisepass) verwendet werden.

Stattdessen müssen Passbilder künftig ausschließlich digital und auf gesichertem elektronischem Weg direkt von Fotostudios an das Bürgerbüro übermittelt werden. 

Geeignete Fotostudios finden Sie z. B. hier:

dm Passbild-Service

alfo-passbild.com – Fotograf in der Nähe

Alternativ:
Im Rathausfoyer stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung, an denen Sie Ihr Passbild vor Ort digital erstellen können. Die Gebühr hierfür beträgt 7,00 €.


Sofern Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden. Vorläufige Personalausweise werden von uns vor Ort ausgestellt und sind höchstens 3 Monate gültig. 

Kosten

10 Euro, ggf. zusätzlich 7 Euro für das Lichtbild vor Ort.

Voraussetzungen

  • Grundsätzlich müssen Sie 16 Jahre alt sein, um einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag früher gestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluss. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.

  • Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Unterlagen

Für eine Neubeantragung benötigen Sie:

  • Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. den Reisepass.

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (kann auch vor Ort erstellt werden)

  • ggf. Geburtsurkunde

  • für Antragstellende unter 16 Jahren ist die Anwesenheit der/des im gleichen Haushalt wohnenden Erziehungsberechtigten erforderlich. Wenn nur ein Elternteil erscheint, ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Bearbeitungsdauer

Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.

Rechtsgrundlagen

§ 9 Personalausweisgesetz (PauswG) - https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html