Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann luenen.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Reisepass beantragen

Details

Wichtige Änderung bei Passbildern ab dem 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen papierbasierte Passbilder nicht mehr für die Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten (z. B. Personalausweis oder Reisepass) verwendet werden.

Stattdessen müssen Passbilder künftig ausschließlich digital und auf gesichertem elektronischem Weg direkt von Fotostudios an das Bürgerbüro übermittelt werden. 

Geeignete Fotostudios finden Sie z. B. hier:

dm Passbild-Service

alfo-passbild.com – Fotograf in der Nähe

Alternativ:
Im Rathausfoyer stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung, an denen Sie Ihr Passbild vor Ort digital erstellen können. Die Gebühr hierfür beträgt 7,00 €.


Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in mehr als 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie vor allem dann, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.


Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind ggf. einen eigenen Reisepass. Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis.


Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Dies erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.


Der Reisepass ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU anerkannt und kann für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragt werden.

Kosten

  • bis 24 Jahre: 37,50 Euro (6-jährige Gültigkeit)

  • ab 24 Jahre: 70 Euro (10-jährige Gültigkeit)

  • für einen Express-Pass erhöht sich die Gebühr um 32 Euro

  • ggf. zusätzlich 7 Euro für das Lichtbild vor Ort

Voraussetzungen

  • Grundsätzlich müssen Sie 18 Jahre alt sein, um einen Reisepass zu beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag früher gestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluss. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.

  • Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Unterlagen

Für eine Neubeantragung benötigen Sie:

  • Ihren alten Reisepass (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. den Personalausweis.

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (kann auch vor Ort erstellt werden)

  • Gegebenenfalls Geburtsurkunde

  • Für Antragstellende unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Wenn nur ein Elternteil erscheint, ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Bearbeitungsdauer

Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 8 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Lünen hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass, welcher in 3 bis 4 Tagen ankommt.

Rechtsgrundlagen

§ 6 Absatz 1 Passgesetz (PassG)
§ 1 Passverordnung (PassV)
§ 15 Passverordnung (PassV)