Vorläufigen Reisepass beantragen
Details
Wichtige Änderung bei Passbildern ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen papierbasierte Passbilder nicht mehr für die Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten (z. B. Personalausweis oder Reisepass) verwendet werden.
Stattdessen müssen Passbilder künftig ausschließlich digital und auf gesichertem elektronischem Weg direkt von Fotostudios an das Bürgerbüro übermittelt werden.
Geeignete Fotostudios finden Sie z. B. hier:
alfo-passbild.com – Fotograf in der Nähe
Alternativ:
Im Rathausfoyer stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung, an denen Sie Ihr Passbild vor Ort digital erstellen können. Die Gebühr hierfür beträgt 7,00 €.
Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass brauchen, können wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Das ist jedoch nur möglich, wenn ein regulärer Reisepass – auch im Expressverfahren – nicht rechtzeitig vor Ihrer Reise fertig wird. Der vorläufige Reisepass wird direkt vor Ort ausgestellt und ist maximal 1 Jahr gültig.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Staaten ein vorläufiger Reisepass nicht zur Einreise berechtigt. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich vorher über die Einreisevorschriften erkundigen.
Einreiseinformationen erhalten Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Kosten
26 Euro, ggf. zusätzlich 7 Euro für das Lichtbild vor Ort.
Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen Sie 18 Jahre alt sein, um einen Reisepass zu beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag früher gestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluss. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.
Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Unterlagen
Schriftlicher Nachweis über den Beginn Ihrer Reise zum Beispiel die Buchungsbestätigung
Ihren alten Reisepass (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. den Personalausweis.
Aktuelles biometrisches Lichtbild (kann auch vor Ort erstellt werden)
ggf. Geburtsurkunde
Für Antragstellende unter 18 Jahren ist die Anwesenheit der/des im gleichen Haushalt wohnenden Erziehungsberechtigten erforderlich. Wenn nur ein Elternteil erscheint ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Bearbeitungsdauer
Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
§ 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG) - https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html
§ 1 Passverordnung (PassV) - https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__1.html
§ 15 Passverordnung (PassV) - https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html