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eID-Karte für Unionsbürger

Details

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen
können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel
Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen
Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger
dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische
Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und
kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Kosten

37 Euro

Hinweise

Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig.

Voraussetzungen

Sie sind
• mindestens 16 Jahre alt und
• Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
• Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

Unterlagen

Nationalpass oder -ausweis

Bearbeitungsdauer

Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die eID-Karten innerhalb von rund 5 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Lünen hat hierauf leider keinen Einfluss.

Rechtsgrundlagen