eID-Karte für Unionsbürger
Details
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen
können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel
Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen
Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger
dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische
Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und
kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Kosten
37 Euro
Hinweise
Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig.
Voraussetzungen
Sie sind
• mindestens 16 Jahre alt und
• Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
• Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Unterlagen
Nationalpass oder -ausweis
Bearbeitungsdauer
Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die eID-Karten innerhalb von rund 5 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Lünen hat hierauf leider keinen Einfluss.
Rechtsgrundlagen
§ 8 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen
Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG) - https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__8.html§§ 2 bis 2a Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen
Identitätsnachweis (PAuswGebV) - https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/