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Führungszeugnis

Details

Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:
• Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke (z. B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)
• Einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. für die Eintragung eines Gewerbes)
• Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit sowie Tätigkeiten mit Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII)

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

Kosten

13 Euro. Eine Gebührenbefreiung ist möglich, nähere Informationen dazu gibt es auf diesem Merkblatt:

https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/ZentraleRegister/Bundeszentralregister/Merkblatt_Gebuehrenbefreiung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Voraussetzungen

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich zu beantragen. Sie muss den Hauptsitz in Lünen haben und mindestens 14 Jahre alt sein (für jüngere Personen gibt es kein Führungszeugnis).

Unterlagen

• ein gültiges Ausweisdokument
• ggf. das Anforderungsschreiben der Stelle, die das Führungszeugnis haben möchte (zwingend erforderlich bei erweiterten Führungszeugnissen)
• ggf. die Adresse der anfordernden Behörde

Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert die Bearbeitung etwa zwei bis drei Wochen.

Neben der Antragsstellung im Bürgerbüro kann das Führungszeugnis auch Online unter Bundesamt für Justiz beantragt werden: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=FE5EC8C82A6979082016