Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften (Bürgerbüro)
Details
Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich erscheinen.
Wir dürfen nicht alle Dokumente beglaubigen, folgende Voraussetzungen müssen die vorgelegten Dokumente erfüllen:
• Das Original muss von einer deutschen Behörde erstellt oder die zu beglaubigende Kopie für eine deutsche Behörde bestimmt sein.
• Das Originaldokument muss unverändert sein.
Einige Dokumente dürfen von uns grundsätzlich nicht beglaubigt werden, zum Beispiel standesamtliche Urkunden (Geburtsurkunden, Heirats- und Sterbeurkunden). Für Beglaubigungen von standesamtlichen Urkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Bei ausländischen Urkunden ist ebenfalls eine Beglaubigung möglich, allerdings müssen diese im Original vorgelegt werden. Sollten diese Urkunden das Format DIN-A4 überschreiten, ist eine amtlich anerkannte Übersetzung notwendig, da wir größere Dokumente nicht beglaubigen können. Wichtig ist, dass die Beglaubigung für den Gebrauch bei einer deutschen Behörde vorgesehen ist.
Bitte beachten Sie, dass Beglaubigungen von Unterschriften nur zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Rechtsvorschrift zulässig sind.
Kosten
4,20 Euro pro Beglaubigung.
Wenn wir für Sie kopieren, erheben wir pro Seite 0,70 Euro.
Voraussetzungen
Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese im Bürgerbüro persönlich geleistet werden.
Unterlagen
Zu beglaubigende Schriftstücke im Original.
Bearbeitungsdauer
Beglaubigungen werden direkt vor Ort vorgenommen.
Rechtsgrundlagen
§§ 33, 34 VwVfG NRW