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Umtausch Führerschein

Details

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierbei gelten je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr verschiedene Umtauschfristen.

Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers bzw. der Führerscheininhaberin umzutauschen:

Geburtsjahr -> Ablauf der Umtauschfrist

vor 1953 -> 19.01.2033

1953 - 1958 -> 19.07.2022

1959 - 1964 -> 19.01.2023

1965 - 1970 -> 19.01.2024

1971 oder später -> 19.01.2025

Unbefristete Kartenführerscheine, die in der Zeit vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden, sind abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins umzutauschen*:

Ausstellungsjahr -> Ablauf der Umtauschfrist

1999 - 2001 -> 19.01.2026

2002 - 2004 -> 19.01.2027

2005 - 2007 -> 19.01.2028

2008 -> 19.01.2029

2009 -> 19.01.2030

2010 -> 19.01.2031

2011 -> 19.01.2032

2012 - 18.01.2013 -> 19.01.2033 

*Fahrerlaubnisinhaber:innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Kosten

Der Umtausch kostet 26,50 Euro, bei Direktversand zusätzlich 5,50 Euro.

Voraussetzungen

Sie müssen in Lünen gemeldet sein (Nebenwohnsitz ist nicht ausreichend).

Unterlagen

• Ausweisdokument
• Persönliche Vorsprache (Keine Bevollmächtigung möglich)
• Lichtbild

Bearbeitungsdauer

Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer beim Kreis Unna.