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Umtausch Führerschein

Details

Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit alten Führerscheinen unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen, einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen. Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

  • vor 1953 geboren - Umtausch bis 19. Januar 2033

  • 1953 bis 1958 - 19. Juli 2022

  • 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023

  • 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024

  • 1971 oder später - 19. Januar 2025

Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

  • 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026

  • 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027

  • 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028

Kosten

Der Umtausch kostet 26,50 Euro, bei Direktversand zusätzlich 5,50 Euro.

Voraussetzungen

Sie müssen in Lünen gemeldet sein (Nebenwohnsitz ist nicht ausreichend).

Unterlagen

• Ausweisdokument
• Persönliche Vorsprache (Keine Bevollmächtigung möglich)
• Lichtbild

Bearbeitungsdauer

Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer beim Kreis Unna.