Umtausch Führerschein
Details
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierbei gelten je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr verschiedene Umtauschfristen.
Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers bzw. der Führerscheininhaberin umzutauschen:
Geburtsjahr -> Ablauf der Umtauschfrist
vor 1953 -> 19.01.2033
1953 - 1958 -> 19.07.2022
1959 - 1964 -> 19.01.2023
1965 - 1970 -> 19.01.2024
1971 oder später -> 19.01.2025
Unbefristete Kartenführerscheine, die in der Zeit vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden, sind abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins umzutauschen*:
Ausstellungsjahr -> Ablauf der Umtauschfrist
1999 - 2001 -> 19.01.2026
2002 - 2004 -> 19.01.2027
2005 - 2007 -> 19.01.2028
2008 -> 19.01.2029
2009 -> 19.01.2030
2010 -> 19.01.2031
2011 -> 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 -> 19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber:innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Kosten
Der Umtausch kostet 26,50 Euro, bei Direktversand zusätzlich 5,50 Euro.
Voraussetzungen
Sie müssen in Lünen gemeldet sein (Nebenwohnsitz ist nicht ausreichend).
Unterlagen
• Ausweisdokument
• Persönliche Vorsprache (Keine Bevollmächtigung möglich)
• Lichtbild
Bearbeitungsdauer
Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer beim Kreis Unna.