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Fischereischein – Neuausstellung / Verlängerung

Details

In NRW wird unterschieden zwischen Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen. Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Bundesland gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.

Kosten

  • Jugendfischereischein: 8 Euro

  • 1-Jahresfischereischein: 16 Euro

  • 5-Jahresfischereischein: 48 Euro

Voraussetzungen

Generell muss der Wohnsitz in Lünen gemeldet sein.

Für den Jugendfischereischein gilt ein Mindestalter von 10 und ein Höchstalter von 15 Jahren. Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.

Für Jahres- oder Fünfjahresfischereischein beträgt das Mindestalter 14 Jahre. Antragsstellende müssen die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben.

Unterlagen

Einzureichen sind:

• der aktuelle Personalausweis und/oder Reisepass
• das Original-Prüfungszeugnis oder der alte Fischereischein
• Lichtbild

Bearbeitungsdauer

Der Fischereischein wird direkt vor Ort ausgestellt oder verlängert.

Weiterführende Informationen