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Anzeige eines Sterbefalls

Details

Jeder Sterbefall muss beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung eines Todesfalls ist immer das Standesamt, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

Kosten

Zwei Urkunden für die Sozialversicherung sind gebührenfrei. Darüber hinaus kostet eine Urkunde 14 Euro, für jede weitere Urkunde 7 Euro. Ein ggf. notwendiger Leichenpass für eine Bestattung im Ausland kostet 20 Euro.

Fristen

Der Sterbefall ist von den zur Anzeige verpflichteten Einrichtungen oder Personen innerhalb von drei Werktagen nach Tod des Verstorbenen anzuzeigen.

Voraussetzungen

In Lünen können nur die im Stadtgebiet verstorbenen Personen beurkundet werden.

Unterlagen

Zu den benötigten Unterlagen gehören in jedem Fall die ärztliche Todesbescheinigung, auch bekannt als Totenschein, sowie die Sterbefallanzeige, falls der Tod in einem Krankenhaus oder in einer Alten- bzw. Pflegeeinrichtung eingetreten ist. Des Weiteren ist die Geburtsurkunde der verstorbenen Person vorzulegen.

Für verheiratete Personen wird die Ehe- oder Heiratsurkunde benötigt. Sollte die Eheschließung im Ausland stattgefunden haben, ist eine entsprechende Übersetzung der Urkunde beizufügen.

Bei verwitweten oder geschiedenen Personen sind Nachweise der Eheauflösung erforderlich, wie zum Beispiel die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten oder ein Scheidungsurteil bzw. eine Heiratsurkunde mit dem Auflösungsvermerk.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Leichenpass zu erhalten, sollte der Verstorbene im Ausland bestattet werden. Dieses Dokument erleichtert den grenzüberschreitenden Transport der oder des Verstorbenen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Prüfung. Im Regelfall spätestens innerhalb von drei Tagen ab Zugang der Unterlagen.

Verfahrensablauf

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung

Weiterführende Informationen

Als Bestattungsunternehmen schicken Sie uns gerne vorab die Unterlagen per E-Mail zu.