Abgeschlossenheitsbescheinigung
Details
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.
Kosten
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.
Hinweise
Fristen
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann jederzeit beantrag werden.
Voraussetzungen
vollständige Unterlagen
Unterlagen
Antrag zur Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bauzeichnungen Maßstab 1:100 (mit Ordnungsnummern je Sondereigentum in arabischen Ziffern, eingetragen in einem Kreis)
Die Bauzeichnungen dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen
Auszug aus der Flurkarte
alle Unterlagen sind mind. zweifach einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben.
Rechtsgrundlagen
Wohnungseigentumsgesetzt (WEG)