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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Details

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll. 

Kosten

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt. 

Hinweise

Fristen

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann jederzeit beantrag werden. 

Voraussetzungen

vollständige Unterlagen

Unterlagen

  • Antrag zur Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • Bauzeichnungen Maßstab 1:100 (mit Ordnungsnummern je Sondereigentum in arabischen Ziffern, eingetragen in einem Kreis)

  • Die Bauzeichnungen dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen

  • Auszug aus der Flurkarte

  • alle Unterlagen sind mind. zweifach einzureichen. 

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben.

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetzt (WEG)