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Baulast: Eintragung

Details

Mit einer Baulast können öffentlich-rechtliche Hindernisse für eine Bebauung ausgeräumt werden, indem ein Grundstückseigentümer bzw. eine Grundstückseigentümerin, ein Bauherr bzw. eine Bauherrin oder ein Nachbar bzw. eine Nachbarin öffentlich-rechtliche Bindungen auf seinem bzw. ihrem Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks eintragen lässt. Der erforderliche Inhalt der Baulast wird durch die Bauaufsicht vorgegeben.

Kosten

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.

Hinweise

Fristen

Voraussetzungen

Benötigt werden die vollständigen Unterlagen

Unterlagen

Abgesehen vom Antrag nach § 18 BauPrüfVO sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Amtlicher Lageplan, der das betroffene Grundstück genau verortet (dieser Lageplan muss in mehrfacher Ausfertigung vorgelegt werden).

  • Ein aktueller Grundbuchauszug, der den aktuellen Eigentümer des Grundstücks ausweist.

  • Sollte der Antrag nicht vom Eigentümer selbst gestellt werden: Eine Vollmacht, die die antragstellende Person ausdrücklich dazu ermächtigt, im Namen des Eigentümers zu handeln.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Einzelfall.

Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)

Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)