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Bauantrag: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Details

Für den Neubau, den Umbau oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen. Meist durchlaufen diese Bauvorhaben das sogenannte „vereinfachten Baugenehmigungsverfahren“  (§ 64 BauO NRW 2018). Zu dem vereinfachten Verfahren gehören z.B. Wohnhäuser (keine Hochhäuser) oder auch Kleingaragen. In diesem Verfahren ist der Prüfkatalog der Bauaufsicht kleiner. Außerdem gibt es in dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren einige Bauvorhaben, die gemäß § 67 Abs. 2 BauO NRW 2018 keinen Bauvorlageberechtigten (z.B. Architektinnen und Architekten) benötigen.

Kosten

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.

Fristen

Der Antrag sollte frühzeitig eingereicht werden.

Voraussetzungen

Die Unterlagen müssen vollständig sein. Das Vorhaben muss öffentlich-rechtlich zulässig sein

Unterlagen

  • Antragsformular

  • Lageplan / amtlicher Lagerplan M 1:500 (§ 3 BauPrüfVO)

  • Flurkarte (Deutsche Grundkarte, zur Bestellung siehe weiterführende Links)

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:100

  • Amtlicher Vordruck – Baubeschreibung

  • Amtlicher Vordruck – Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben)

  • Formlose Betriebsbeschreibung  (Ergänzung zum amtlichen Vordruck)

  • Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)

  • Berechnung des umbauten Raumes (Volumen)

  • Berechnung der Zahl der Vollgeschosse

  • Berechnung der Wohn- und Nutzfläche

  • Nachweis der notwendigen Einstellplätze (Berechnung und Darstellung auf dem Lageplan)

  • Bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)

  • ggf. Brandschutzkonzept (bei Sonderbauten)

  • Baustatistikvordruck (siehe weiterführende Links). Die Unterlagen sind mind. in dreifacher Ausfertigung einzureichen. (siehe §§ 1, 10, 11-13, 15-17, 20 BauPrüfVO)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs Wochen. Nach § 71 Abs. 6 BauO NRW 2018 beginnt die Frist erst, wenn der Antrag vollständig ist und alle notwendigen Stellungnahmen eingeholt worden sind. 

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

  • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

  • Sonderbauverordnung (SBauVO)

  • Richtlinien

  • Erlasse