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Bauvorhaben: Abweichung, Ausnahme und Befreiung

Details

Bei der Umsetzung von Bauvorhaben kann es vorkommen, dass nicht alle öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften eingehalten werden können. Beispielsweise können die festgelegten Baugrenzen eines Bebauungsplans oder die erforderlichen Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken nicht eingehalten werden. In solchen Fällen besteht für die Bauherrschaft die Möglichkeit, bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder der Gemeinde einen Antrag auf Befreiung, Abweichung oder Ausnahme von den geltenden Bauvorschriften zu stellen. Diese Anträge werden dann geprüft. Vorab ist es ratsam, solche Tatbestände mit der Bauaufsicht bzw. mit der Stadtplanung vorzubesprechen.

Kosten

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt. 

Fristen

Voraussetzungen

Die Unterlagen müssen vollständig sein. Das Vorhaben muss öffentlich-rechtlich zulässig sein. 

Unterlagen

Für Anträge auf Befreiung oder Abweichung bei Bauvorhaben sind das Antragsformular und alle für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs Wochen. Nach § 69 Abs. 3 BauO NRW 2018 beginnt die Frist erst wenn der Antrag vollständig ist. Die Frist kann aus wichtigen Gründe bis zu sechs Wochen verlängert werden. 

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

  • Sonderbauverordnung (SBauVO)

  • Richtlinien

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