Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann luenen.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Ordnungsangelegenheiten

Beschreibung

Das Team Ordnungsangelegenheiten ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beitragen. Zu den wichtigsten Zuständigkeiten gehören: 

  • Ruhestörungen: Bei Beschwerden über Lärmbelästigung, beispielsweise durch laute Nachbarn oder Veranstaltungen, kann das Ordnungsamt einschreiten und Maßnahmen zur Lärmminderung anordnen.

  • Illegale Müllentsorgung: Das Ordnungsamt geht gegen das unbefugte Abladen von Müll vor und kann Bußgelder verhängen.

  • Nicht für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge: Das Abstellen von Fahrzeugen, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, auf öffentlichen Straßen wird vom Ordnungsamt überwacht und geahndet.

  • Gefahrenabwehr: Das Ordnungsamt ist zusammen mit der Polizei für die Abwehr von Gefahren zuständig, beispielsweise bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften.

  • Anwohnerpflichten: Dazu gehören das Streuen von Gehwegen im Winter, um Glätte zu verhindern, sowie das Schneiden von Hecken und Sträuchern im Frühling und Sommer, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. 

Die häufigsten Beschwerden, die beim Ordnungsamt eingehen, betreffen Ruhestörungen, illegale Müllentsorgung, nicht zugelassene Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und die Vernachlässigung von Anwohnerpflichten.

In dringenden Notfällen wählen Sie bitte den Notruf der Feuerwehr 112 oder den Polizeinotruf 110.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Standort

Technisches Rathaus
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen