Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Das Team Ordnungsangelegenheiten ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beitragen. Zu den wichtigsten Zuständigkeiten gehören:
Ruhestörungen: Bei Beschwerden über Lärmbelästigung, beispielsweise durch laute Nachbarn oder Veranstaltungen, kann das Ordnungsamt einschreiten und Maßnahmen zur Lärmminderung anordnen.
Illegale Müllentsorgung: Das Ordnungsamt geht gegen das unbefugte Abladen von Müll vor und kann Bußgelder verhängen.
Nicht für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge: Das Abstellen von Fahrzeugen, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, auf öffentlichen Straßen wird vom Ordnungsamt überwacht und geahndet.
Gefahrenabwehr: Das Ordnungsamt ist zusammen mit der Polizei für die Abwehr von Gefahren zuständig, beispielsweise bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften.
Anwohnerpflichten: Dazu gehören das Streuen von Gehwegen im Winter, um Glätte zu verhindern, sowie das Schneiden von Hecken und Sträuchern im Frühling und Sommer, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die häufigsten Beschwerden, die beim Ordnungsamt eingehen, betreffen Ruhestörungen, illegale Müllentsorgung, nicht zugelassene Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und die Vernachlässigung von Anwohnerpflichten.
In dringenden Notfällen wählen Sie bitte den Notruf der Feuerwehr 112 oder den Polizeinotruf 110.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Standort
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen