Rechenschaftsbericht (Jahresabschluss)
Das Team Finanzwirtschaft erstellt den jährlichen Entwurf des Rechenschaftsberichts. Hierfür ermittelt es alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen im Zeitraum der Rechnungslegung.
Im Anschluss erfolgt die Begleitung und Bearbeitung der Korrekturerfordernisse, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erforderlich werden. Vergleiche hierzu §§ 95, 96 und 102 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
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Jahresabschlüsse aus früheren als den hier aufgelisteten Jahren können unter mttlbwrtschftnglnnd angefordert werden.