Ortsrecht - Satzungen und Verordnungen
Satzungen und Verordnungen
Nachstehend finden Sie eine thematisch gegliederte Listedes Ortsrechts, zudem bieten wir eine A - Z-Liste des Ortsrechts an sowie die städtebaulichen Satzungen.
Allgemeine Verwaltung
- Bürgerentscheide (PDF)Buergerentscheid_2022.pdf109,90 KB
- Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lünen (PDF)Geschaeftsordnung_Rat_2022.pdf111,78 KB
- Geschäftsordnung des Behindertenbeirats der Stadt Lünen (PDF)Geschaeftsordnung_des_Behindertenbeirates_2015.pdf50,25 KB
- Geschäftsordnung des Integrationsrats der Stadt Lünen (PDF)Geschaeftsordnung_des_Integrationsrates_2014.pdf98,66 KB
- Geschäftsordnung des Seniorenbeirats der Stadt Lünen (PDF)Geschaeftsordnung_des_Seniorenbeirates_2015.pdf56,21 KB
- Hauptsatzung der Stadt Lünen (PDF)Hauptsatzung_der_Stadt_Luenen_2022.pdf171,67 KB
- Rechnungsprüfungsordnung (PDF)Rechnungspruefungsordnung_Luenen_2021.pdf134,23 KB
- Verringerung der Zahl der zu wählenden Mitglieder des Rates der Stadt Lünen (PDF)Verringerung_Ratssitze_2008.pdf41,28 KB
- Verwaltungsgebührensatzung (PDF)Verwaltungsgebuehrensatzung_2015.pdf111,04 KB
- Wahlordnung Integrationsrat - Übergangsregelung (PDF)Integrationsrat_Uebergangsregelung_Satzung_MN_2020.pdf37,01 KB
- Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Lünen (PDF)Zustaendigkeitsordnung_2021.pdf80,87 KB
Bauen, Friedhöfe, Umwelt
- Abfallentsorgungssatzung (PDF)Abfallentsorgungssatzung_2024.pdf20,90 MB
- Ausbaubeitragssatzung Am Freistuhl und Diebecker Weg (PDF)Einzelsatzung_Am_Freistuhl_und_Diebecker_Weg_2020.pdf35,68 KB
- Ausbaubeitragssatzung südliche Cappenberger Straße (PDF)Cappenberger_Strasse_Ausbaubeitraege_2020.pdf128,25 KB
- Ausbaubeitragssatzung Feldstraße (PDF)Einzelsatzung_Feldstrasse_2020.pdf38,41 KB
- Ausbaubeitragssatzung "Im Geistwinkel" (PDF)ImGeistwinkel_Beitragssatzung_2014.pdf46,36 KB
- Ausbaubeitragssatzung Lange Straße (PDF)LangeStr_Beitraege_2011.pdf44,43 KB
- Außenbereichssatzung Am Struckmannsberg (PDF)AussenbereichssatzungAmStruckmannsberg.pdf2,29 MB
- Außenbereichssatzung An der Fähre (PDF)AussenbereichssatzungAnderFaehre.pdf2,77 MB
- Baumschutzsatzung (PDF)Baumschutzsatzung_2021.pdf105,76 KB
- Denkmalbereichssatzung Wevelsbacher WegDenkmalbereichssatzung_NeueKolonie_WevelsbacherWeg_1994.pdf254,70 KB
- Entwässerungssatzung SAL (PDF)Entwaesserungssatzung_SAL_2021.pdf253,67 KB
- Erhaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Lünen-Süd/Oberbecker (PDF)Erhaltunssatzung_Oberbecker_1983.pdf434,47 KB
- Erhaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Lünen-Horstmar/Querstraße (PDF)Erhaltunssatzung_Luenen-Horstmar-Querstr_2017.pdf829,77 KB
- Erhaltungssatzung Victoria-Kolonie (PDF)Erhaltunssatzung_Victoriakolonie_1984.pdf444,64 KB
- Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c BauGB (PDF)Kostenerstattungsbetraege_1998.pdf80,97 KB
- Erschließungsbeitragssatzung vom 08.01.2024 (PDF)Erschliessungsbeitraege_2024.pdf113,13 KB
- Friedhofs-Gebührensatzung, 4. Änderungssatzung vom 16.12.2021 (PDF)Gebuehrensatzung_fuer_Kommunalfriedhoefe_2021.pdf111,05 KB
- Friedhofssatzung Kommunalfriedhöfe (PDF)Friedhofssatzung_2018.pdf250,95 KB
- Gestaltungsleitlinien für Gebäude, Werbeanlagen und Freiflächen im Stadtkern von Lünen (PDF)Gestaltungsleitlinien_2010.pdf394,53 KB
- Gestaltungssatzung Lünen-Brambauer/Alte Kolonie (PDF)Gestaltungssatzung_Alte_Kolonie_Brambauer_1993.pdf1,38 MB
- Gestaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Am Kanal (PDF)Gestaltungssatzung_Bergarbeitersiedlung_Am_Kanal_1987.pdf676,65 KB
- Gestaltungssatzung Lünen-Horstmar/Querstraße (PDF)Gestaltungssatzung_Bergarbeitersiedlung_Horstmar_2017.pdf211,54 KB
- Begründung zur Gestaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Lünen-Horstmar/Querstraße (PDF)Begruendung_Gestaltungssatzung_Horstmar_2016.pdf5,01 MB
- Gestaltungssatzung Innenstadt Südwest (PDF)Gestaltungssatzung_Innenstadt_Suedwest_1983.pdf0,97 MB
- Gestaltungssatzung Lünen-Süd/Bergarbeitersiedlung Oberbecker (PDF)Gestaltungssatzung_Oberbecker_2011.pdf3,26 MB
- Gestaltungssatzung Victoria-Kolonie (PDF)Gestaltungssatzung_Victoria-Kolonie_2015.pdf266,46 KB
- Spielplatzsatzung (PDF)Spielplaetze_fuer_Kleinkinder_von_1972.pdf1,10 MB
- Stellplatzablöse (PDF)Stellplatzabloese_2014.pdf6,07 MB
- Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG (PDF)Strassenausbaubeitraege_2019.pdf198,27 KB
- Straßenreinigungssatzung (PDF)Strassenreinigungssatzung_2009.pdf120,63 KB
- Vorkaufsrechtssatzung Derner Straße (PDF)Vorkaufsrecht_DernerStr_2010.pdf784,05 KB
- Vorkaufsrechtssatzung Jäger-, Bahn- und Sedanstraße (PDF)Vorkaufsrechtsatzung_Jaeger-Bahn-Sedanstr_2012.pdf182,33 KB
- Vorkaufsrechtssatzung Bereich Soziale Stadt Gahmen (PDF)Vorkaufsrecht_Soziale_Stadt_Gahmen_2011.pdf333,59 KB
- Werbesatzung für den Stadtkern Lünen (PDF)Werbeanlagensatzung_Stadtkern_2013.pdf428,83 KB
Beiträge, Steuern, Gebühren
- Abfallgebührensatzung 2024 (PDF)Abfallgebuehrensatzung_2024.pdf51,62 KB
- Abfallentsorgungssatzung (PDF)Abfallentsorgungssatzung_2024.pdf20,90 MB
- Ausbaubeitragssatzung Am Freistuhl und Diebecker Weg (PDF)Einzelsatzung_Am_Freistuhl_und_Diebecker_Weg_2020.pdf35,68 KB
- Ausbaubeitragssatzung südliche Cappenberger Straße (PDF)Cappenberger_Strasse_Ausbaubeitraege_2020.pdf128,25 KB
- Ausbaubeitragssatzung Feldstraße (PDF)Einzelsatzung_Feldstrasse_2020.pdf38,41 KB
- Ausbaubeitragssatzung "Im Geistwinkel" (PDF)ImGeistwinkel_Beitragssatzung_2014.pdf46,36 KB
- Ausbaubeitragssatzung Lange Straße (PDF)LangeStr_Beitraege_2011.pdf44,43 KB
- Benutzungs- und Gebührensatzung für Geflüchtete und Wohnungslose (PDF)Unterbringung_Gefluechtete_und_Wohnungslose_2017.pdf138,36 KB
- Entwässerungsgebührensatzung SAL (PDF)Entwaesserungsgebuehrensatzung_SAL_2021.pdf93,97 KB
- Entwässerungsgebührensatzung SAL, 1. Nachtragssatzung vom 28.12.2022 (PDF)Entwaesserungsgebuehrensatzung_SAL_1_Nachtragssatzung_2022.pdf179,61 KB
- Entwässerungsgebührensatzung SAL, 2. Nachtragssatzung vom 28.12.2022 (PDF)Entwaesserungsgebuehrensatzung_SAL_2_Nachtragssatzung_2022.pdf179,55 KB
- Erschließungsbeitragssatzung vom 08.01.2024 (PDF)Erschliessungsbeitraege_2024.pdf113,13 KB
- Fäkalschlammsatzung SAL (PDF)Faekalschlammsatzung_SAL_2021.pdf120,38 KB
- Fäkalschlammsatzung SAL, 1. Nachtragssatzung vom 28.12.2022 (PDF)Faekalschlammsatzung_SAL_1_Nachtragssatzung_2022.pdf137,00 KB
- Friedhofs-Gebührensatzung, 4. Änderungssatzung vom 16.12.2021 (PDF)Gebuehrensatzung_fuer_Kommunalfriedhoefe_2021.pdf111,05 KB
- Hundesteuersatzung (PDF)Hundesteuersatzung_2019.pdf59,33 KB
- Kanalanschluss-Beitragssatzung SAL (PDF)Kanalanschlussbeitragssatzung-SAL_2008.pdf37,87 KB
- Nutzungsentgelt für städtische Sportanlagen (PDF)Nutzung_von_staedt_Sportanlagen_2011.pdf110,23 KB
- Parkgebührenordnung (PDF)Parkgebuehrenordnung_2024.pdf604,21 KB
- Standgelder bei Kirmesveranstaltungen, Stadtfesten und ähnlichen Veranstaltungen (PDF)Standgelder-Kirmesetc_2011.pdf626,75 KB
- Steuerhebesätze (PDF)Steuerhebesaetze_2015.pdf32,21 KB
- Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG (PDF)Strassenausbaubeitraege_2019.pdf198,27 KB
- Vergnügungssteuersatzung (PDF)Vergnuegungssteuersatzung_2019.pdf182,37 KB
- Wettbürosteuersatzung (PDF)Wettbuerosteuersatzung_2015.pdf60,17 KB
Bildung, Jugend, Kultur, Schule
- Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbücherei Lünen (PDF)Benutzungs-_und_Entgeltordnung_der_Stadtbuecherei_Luenen.pdf201,85 KB
- Elternbeitragssatzung (PDF)Satzung_ueber_die_Erhebung_von_Elternbeitraegen_2020.pdf96,13 KB
- Entgelt- und Benutzungsordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten am Campus Lünen-Süd (PDF)Entgelt-_und_Benutzungsordnung_von_Raeumen_im_Campus_Luenen_Sued_2023.pdf369,45 KB
- Entgeltordnung für die Nutzung des Hansesaals (PDF)Entgeltordnung_Hansesaal_2021.pdf46,62 KB
- Entgeltordnung für die Nutzung des Heinz-Hilpert-Theaters (PDF)Entgeltordnung_HH-Theater_2021.pdf39,11 KB
- Entgelt- und Benutzungsordnung für die Vermietung von Räumlichkeiten der Schulverwaltung und der Volkshochschule (PDF)Entgelt-undBenutzungsordnungSchulverwaltung_2000.pdf50,11 KB
- Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Lünen (PDF)Entgeltordnung_Musikschule_2022.pdf109,76 KB
- Entgeltordnung der Volkshochschule (PDF)Entgeltordnung_VHS_2020.pdf63,21 KB
- Jugendamtssatzung (PDF)Jugendamt_2013.pdf43,21 KB
- Schulordnung der Musikschule der Stadt Lünen (PDF)Schulordnung_Musikschule_2021.pdf64,29 KB
- Spielplatzsatzung (PDF)Spielplaetze_fuer_Kleinkinder_von_1972.pdf1,10 MB
- Volkshochschul-Satzung (PDF)Satzung_Volkshochschule_1976.pdf77,32 KB
Feuerwehr, Brandschutz, Rettungsdienst
- Aufwandsentschädigung und Festsetzung des Verdienstausfalls Feuerwehrkräfte (PDF)Feuerwehr_Aufwandsentschaedigung_Verdienstausfall_2023.pdf74,59 KB
- Gebührensatzung Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen Feuerwehr (PDF)Feuerwehr-Gebuehren-Brandschau_2018.pdf174,46 KB
- Kostenersatz und Entgelte Feuerwehreinsätze (PDF)Feuerwehr_Kostenersatz_2019.pdf80,94 KB
- Rettungsdienstgebühren (PDF)Rettungsdienstgebuehrensatzung_2023.pdf2,37 MB
- Struktursatzung Feuerwehr (PDF)Feuerwehr_Struktur_2019.pdf188,34 KB
Sicherheit, Ordnung
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (PDF)Ordnungsbehoerdliche_Verordnung_der_Stadt_Luenen_2021.pdf829,93 KB
- Gegenstände des Wochenmarktverkehrs (PDF)Wochenmarkt_2008.pdf50,42 KB
- Marktverordnung (PDF)Marktverordnung_1995.pdf78,68 KB
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (PDF)Sondernutzungssatzung-und_Gebuehren.pdf0,96 MB
- Sperrzeit-Verordnung (PDF)Sperrzeit_2009.pdf85,22 KB
- Straßenreinigungssatzung (PDF)Strassenreinigungssatzung_2009.pdf120,63 KB
- Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (PDF)Offenhalten_von_Verkaufsstellen_aus_besAnlass_2015.pdf48,87 KB
- Durchführung von Osterfeuern (PDF)Osterfeuer_2009.pdf63,83 KB
Kommunale Betriebe, Einrichtungen, Vertretungen
Städtebauliche Satzungen
Neben Bebauungsplänen kann eine Gemeinde weitere städtebauliche Satzungen erlassen, die das Planungsrecht oder die städtebauliche Gestaltung regeln. So hat die Stadt Lünen beispielsweise eine Innenbereichssatzung oder Außenbereichssatzungen beschlossen:
Bürgerservice:
Außenbereichssatzungen
Das Planungsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen Flächen, die innerhalb eines Bebauungsplans liegen, dem Innenbereich und dem Außenbereich.
Für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, kann gemäß § 35 (6) BauGB durch die Gemeinde in Form einer Satzung bestimmt werden, dass Wohnzwecken dienende Vorhaben bestimmte, in der Vorschrift benannte öffentliche Belange (wie die Darstellung im Flächennutzungsplan oder Verfestigung einer Splittersiedlung) nicht entgegengehalten werden können.
Mit der Satzung gehört der Geltungsbereich weiterhin zum planungsrechtlichen Außenbereich, auch werden Bauvorhaben nicht entsprechend § 35 (1) BauGB privilegiert. Sie sind vielmehr nach wie vor gem. § 35 (2) BauGB „Sonstige Vorhaben“ als Einzelfall zu werten.
In Lünen wurden zwei Außenbereichssatzungen erlassen:
- "Am Struckmannsberg", rechtskräftig seit dem 29.09.2004
- "An der Fähre", rechtskräftig seit dem 29.03.2006
Innenbereichssatzung
Satzung der Stadt Lünen über die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ("Innenbereichssatzung")
Die Innenbereichssatzung wurde für das Stadtgebiet Lünen insgesamt erarbeitet und legt die Abgrenzung aller im Zusammenhang bebauten Ortsteile zum Außenbereich fest.
Liegt ein Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung, so ist es gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Andernfalls ist § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) anzuwenden, es sei denn die tatsächlichen Gegebenheiten stehen eindeutig im Widerspruch dazu. Die Satzung hat also keine ausschließende Wirkung.
Wenn für einen Bereich, der durch die Innenbereichssatzung festgelegt ist, ein qualifizierter Bebauungsplan rechtskräftig wird, tritt die Satzung ohne förmliche Aufhebung hinter den Bebauungsplan zurück.
Die Satzung ist seit dem 17.08.1981 rechtskräftig.
Gestaltungsleitlinien und Werbeanlagensatzung
Im Lüner Stadtkern lässt sich, trotz zahlreicher Kriegszerstörungen und markanter Veränderungen in der Wiederaufbauzeit, insgesamt auch heute noch die gewachsene Parzellen- und Gebäudestruktur gut ablesen. Charakteristisch für das heutige Stadtbild ist eine über die Jahrhunderte gewachsene Baustruktur mit ihrer prägenden Kleinteiligkeit, die punktuell durch die Anordnung von städtebaulichen Großstrukturen aus den vergange-nen 50 Jahren kontrastiert wird.
Im Zuge zahlreicher Stadtumbaumaßnahmen wird die Attraktivität des öffentlichen Raumes in der Innenstadt derzeit deutlich erhöht. Darüber hinaus trägt der seit 2019 bestehende Gestaltungsbeirat dazu bei, dass die stadtgestalterischen Qualitäten langfristig weiter verbessert werden können. Nicht zuletzt tragen die Stadtumbaumaßnahmen dazu bei, die Innenstadt als attraktiven Einzelhandelsstandort zu stärken und Lünen als Ein-kaufsstadt weiter zu entwickeln.
Anlass und Zielsetzung
Innenstädte sind traditionell zentrale Standorte des Handels und der Kommunikation. Der örtliche Einzelhandel und das ansässige Dienstleistungsgewerbe sind wichtige Pfeiler der städtischen Struktur und zeichnen sich durch ein vielfältiges Angebot an Geschäften, einer breit gefächerten Sortimentspalette und zahlreichen ergänzenden Dienstleistungsbetrieben aus. Diese Angebotsvielfalt gilt es im Sinne einer lebendigen Innenstadt langfristig in seiner Hochwertigkeit zu erhalten.
Werbung, d. h. die Anpreisung von Waren und Dienstleistungen, ist dabei ein wichtiges und legitimes Kommunikationsmittel, um Aufmerksamkeit bei möglichen Kunden zu erzielen und wichtige betriebliche Informationen zu transportieren. Neben der Gestaltqualität des öffentlichen Raumes und markanter, in der Regel historischer Bauten, prägen daher insbesondere die Geschäfts- und Dienstleistungsnutzungen mit ihrer Außendarstellung das Gesicht der Stadt. Stadtgestalt, Aufenthaltsqualität und Einkaufsflair sind in der Innenstadt somit untrennbar miteinander verbunden. Werbeanlagen und ihre Gestaltung übernehmen hierbei eine stadtbildprägende Schlüsselposition.
Dadurch ergibt sich ein sensibles Verhältnis zwischen öffentlicher, im Interesse der Allgemeinheit stehender Stadtbildpflege und dem berechtigten individuellen Interesse der Gewerbetreibenden, für ihr Geschäft zu werben. An dieser Stelle werden Rahmenbedingungen erforderlich, um ein in den letzten Jahren entstandenes Ungleichgewicht zulasten des Stadtbildes zukünftig zu vermeiden und einen Ausgleich zwischen privaten und öffentlichen Interessen herbeizuführen. Die Werbesatzung dient in diesem Sinne als wichtiger allgemeinverbindlicher Baustein.
Ergänzt und flankiert wird diese Satzung durch die Aufstellung von Gestaltungsleitlinien für den Stadtkern von Lünen, welche im Sinne der Stadtbildpflege neben den Werbeanlagen auch die qualitätsvolle Gestaltung von Gebäuden, Nebenanlagen und Freiflächen zum Ziel haben. Hiervon berührt sind u. a. auch die geschäftlich genutzten öffentlichen und privaten Vorbereiche vor den Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben.
Werbesatzungen sind von ihrem Wesen her restriktiv, d. h. durch Ge- und Verbote sollen sie
- einen Mindestschutz des Stadtbildes gewährleisten,
- einen Mindeststandart an gestalterischer Qualität bei den öffentlichkeitswirksa-men Werbeanlagen sichern sowie
- vor offensichtlicher "Verunstaltung" schützen.
Die innerhalb dieser Werbesatzung getroffenen Regelungen definieren hierbei einen konkreten Handlungsspielraum und sind als eine allgemeinverbindliche Grundlage anzusehen. Hierauf aufbauend können und sollen sich im Einklang mit der Schutzbedürftigkeit des Stadtbildes gute und kreative gestalterische Ideen sowie kooperative Dialoge entwickeln. Gleichzeitig dienen die Regelungen für die Geschäftstreibenden der allgemeinen Rechtsicherheit, der Gleichbehandlung untereinander und dem Schutz vor ge-schäftsstörenden Beeinträchtigungen im jeweiligen Umfeld.
In der Summe liegt es daher sowohl im Interesse der Allgemeinheit wie auch im Interesse des örtlichen Einzelhandels, dass mittels hochwertiger und einfühlsamer Gestaltung der Werbeanlagen das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität verbessert - und im Ergebnis hierdurch der Stadtkern als attraktiver Einkaufsstandort mit Flair und gutem Image langfristig gesichert wird.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Lünen hat die Werbesatzung Rechtskraft erlangt und ist somit verbindliches Ortsrecht.
Erhaltungssatzungen
Erhaltungssatzungen sind baurechtliche Satzungen, die von den Gemeinden auf der Grundlage des Besonderen Städtebaurechts aus dem Baugesetzbuch erlassen werden können (§§ 172 ff. des Baugesetzbuchs).
Ein Schutzziel, welches die Aufstellung einer Erhaltungssatzung rechtfertigen kann, ist der Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt.
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Abbruch („Rückbau“), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist.
- Erhaltungssatzung Victoria-Kolonie (PDF)Erhaltunssatzung_Victoriakolonie_1984.pdf444,64 KB
- Erhaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Lünen-Süd/Oberbecker (PDF)Erhaltunssatzung_Oberbecker_1983.pdf434,47 KB
- Erhaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Lünen-Horstmar/Querstraße (PDF)Erhaltunssatzung_Luenen-Horstmar-Querstr_2017.pdf829,77 KB
Gestaltungssatzungen
Die Landesbauordnung ermächtigt die Gemeinden, in einer Satzung so genannte „örtliche Bauvorschriften“ zu erlassen, die auch gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen enthalten können. Ermächtigungsgrundlage hierfür ist die Regelung der Landesbauordnung NRW (§ 89 BauO NRW).
Gestaltungsvorschriften können als eigenständige Gestaltungssatzung oder in Form von sonstigen gestalterischen Festsetzungen im Bebauungsplan formuliert werden.
Gestaltungssatzungen können Gebäude umfassen (z. B. Materialien und Farben der Fassaden, Dachform, Fensterformen), Werbeanlagen oder auch die Gestaltung von Freibereichen, insbesondere von Einfriedungen. Diese Vorschriften können verbunden mit einem Bebauungsplan oder als gesonderte Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden.
Die folgenden Satzungen sind rechtsverbindlich und zu beachten:
- Gestaltungssatzung Innenstadt Südwest (1983)
- Gestaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Am Kanal (1987)
- Gestaltungssatzung Alte Kolonie Brambauer (1993) *
- Gestaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Oberbecker (2011)
- Gestaltungssatzung Victoria-Kolonie (2015)
- Gestaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Horstmar (2017)
* Tatsächlich handelt es sich bei dem Bereich um die Kurtstraße und die Karl-Haarmann-Straße um die neue Kolonie. Die alte Kolonie liegt im Bereich der Ferdinandstraße, Konradstraße und Ottostraße.
- Gestaltungssatzung Lünen-Horstmar/Querstraße (PDF)Gestaltungssatzung_Bergarbeitersiedlung_Horstmar_2017.pdf211,54 KB
- Gestaltungssatzung Victoria-Kolonie (PDF)Gestaltungssatzung_Victoria-Kolonie_2015.pdf266,46 KB
- Gestaltungssatzung Lünen-Süd/Bergarbeitersiedlung Oberbecker (PDF)Gestaltungssatzung_Oberbecker_2011.pdf3,26 MB
- Gestaltungssatzung Lünen-Brambauer/Alte Kolonie (PDF)Gestaltungssatzung_Alte_Kolonie_Brambauer_1993.pdf1,38 MB
- Gestaltungssatzung Bergarbeitersiedlung Am Kanal (PDF)Gestaltungssatzung_Bergarbeitersiedlung_Am_Kanal_1987.pdf676,65 KB
- Gestaltungssatzung Innenstadt Südwest (PDF)Gestaltungssatzung_Innenstadt_Suedwest_1983.pdf0,97 MB
Denkmalbereichssatzung
Das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz (§ 10 DSchG NRW) ermöglicht es nicht nur einzelne Denkmäler, sondern auch Denkmalbereiche unter Schutz zu stellen. Dazu bedarf es einer Denkmalbereichssatzung in welcher das Gebiet zu bezeichnen ist, in welchem einzelne Maßnahmen nach § 9, § 13 oder § 15 erlaubnispflichtig sind.
Dazu zählt die Beseitigung, Änderung, Nutzungsänderung oder Verbringung an einen anderen Ort bei Baudenkmälern, Gartendenkmälern oder Bodendenkmälern.
Einer Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Bau-, Garten- oder Bodendenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.
Die Erlaubnis ist durch die Untere Denkmalbehörde zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.