Politik
Rat der Stadt Lünen
Der Rat der Stadt Lünen ist das zentrale Organ der kommunalen Selbstverwaltung. Er setzt sich aus insgesamt 56 Ratsmitgliedern zusammen, die durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Die Sitzverteilung richtet sich nach dem Ergebnis der Kommunalwahl. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Rates sind in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geregelt.
Der Rat hat zahlreiche Aufgaben, darunter die Festlegung der Grundsätze für die Verwaltung der Stadt und die Entscheidung über wichtige Angelegenheiten der kommunalen Politik. Dazu gehören beispielsweise der Erlass von Satzungen, die Verabschiedung des Haushaltsplans und die Kontrolle der Verwaltung. Der Rat tagt mehrfach im Jahr.
Die Ratsmitglieder arbeiten in verschiedenen Ausschüssen, um spezifische Themenbereiche detailliert zu beraten und vorzubereiten. Zu diesen Ausschüssen gehören unter anderem der Haupt- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung, der Ausschuss für Bildung und Sport und weitere.
Zusätzlich zum Bürgermeister, der den Vorsitz im Rat führt, gibt es weitere Beigeordnete, die für bestimmte Dezernate verantwortlich sind. Die Ratsarbeit ist öffentlich, und die Bürgerinnen und Bürger können die Sitzungen besuchen oder sich über das Ratsinformationssystem informieren und lokalpolitische Themen recherchieren.
Virtueller Besuch im Ratssaal: aiCity
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Ortsrecht: Satzungen und Verordnungen
Das Zusammenleben in der Stadt wird durch das Ortsrecht geregelt. Da die Stadt Lünen als sogenannte "Untere Verwaltungsbehörde" zum Teil auch Aufgaben der staatlichen Verwaltung wahrnimmt, können im kommunalen Bereich sowohl Satzungen als auch Rechtsverordnungen erlassen werden. Beide zusammen bilden das sogenannte Ortsrecht.
Über aktuelle Änderungen im Ortsrecht, beispielsweise geänderte Satzungen, können Sie sich auf der Seite Amtsblatt informieren.
Wahlen
Die (vorgezogene) Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt, Kommunalwahlen sind für den 14. September 2025 terminiert.
Die Wahl des Landtags Nordrhein-Westfalen ist für das Frühjahr 2027 geplant.
Weitere Informationen: Homepage Die Bundeswahlleiterin