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Infos zu den Kommunalwahlen 2025

Am 14. September 2025 finden in Lünen die Kommunalwahlen statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Gewählt werden:

  • der/die Bürgermeister:in
  • der Rat der Stadt Lünen
  • der Kreistag
  • der Landrat / die Landrätin
  • das Ruhrparlament (Regionalverband Ruhr)
  • der Integrationsrat

Im Fall der Bürgermeister- und der Landratswahl kann es außerdem noch zu einer Stichwahl kommen, die für den 28. September geplant ist.

Informationen für Bewerber:innen

Parteien und Einzelbewerber:innen können ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters, des Gemeinderats sowie des Integrationsrats bis zum 7. Juli um 18 Uhr bei der Stadt Lünen einreichen.

Wahlvorschläge für die Landratswahl sind beim Kreis Unna, Bewerbungen für das Ruhrparlament beim Regionalverband Ruhr (RVR) einzureichen.

Kontakt

Team Kommunalwahlen
Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
1. OG, Raum 107 -110
E-Mail: whlnlnnd
Telefon: 02306 104-2040

Team Integrationsratswahlen
Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
1. OG, Raum 105
E-Mail: whlnlnnd
Telefon: 02306 104-1299

Wahlhelfer:innen
Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
1. OG, Raum 106
E-Mail: whlhlfndlnnd
Telefon: 02306 104-1442

Wahlhelfer:in werden

Die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 haben begonnen. Für die Wahlen sind wir auch in diesem Jahr wieder auf die Hilfe von zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern angewiesen.

Wahlhelfer:in zu werden ist einfach und die Aufgabe erfordert keinerlei Vorkenntnisse. Wer sich als Wahlhelfer:in engagiert, leistet einen wichtigen Beitrag für unsere demokratisch verfasste Gesellschaft. Deswegen bitten wir Sie: Helfen auch Sie mit!

Hier haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt:

Wahlbezirke

Der Wahlausschuss der Stadt Lünen hat die Wahlbezirke im Vergleich zur Kommunalwahl 2020 neu festgelegt. Grund ist eine Änderung im Kommunalwahlgesetz NRW, die nun die Anzahl der Wahlberechtigten (nicht mehr die Anzahl der Einwohnenden) als Grundlage für die Bezirksgröße vorschreibt. Zudem wurde die zulässige Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten von 25 Prozent auf 15 Prozent reduziert. Das bedeutet: Gibt es in einem Wahlbezirk deutlich mehr oder weniger Wahlberechtigte als in den Nachbarbezirken, muss der Bezirk neu zugeschnitten werden.

Was bedeutet das für Sie?

  • Ihr Wahllokal könnte sich ändern – bitte beachten Sie die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Mögliche Änderungen: Wahlräume könnten sich verschieben; sogar innerhalb einer Straße könnte es unterschiedliche Wahllokale geben.

Die Stadt hat bei der Neueinteilung natürliche Grenzen wie Straßen, Eisenbahnlinien oder Gewässer berücksichtigt, bittet aber um Verständnis für die Änderungen. 

Hinweis: Die neue Einteilung der Wahlbezirke gilt zwar aufgrund des geänderten Kommunalwahlgesetzes NRW erstmals für die Kommunalwahl – wurde aber bei der Bundestagswahl 2025 bereits angewendet. Vielen Wähler:innen ist die neue Struktur daher möglicherweise schon vertraut.

Wahlbezirkskarte Stadt Lünen

Liste der voraussichtlichen Wahllokale

Aktuelles