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Fußgängerzone

Einzelhandel

Einzelhandel in Lünen

In Zeiten des rasant wachsenden Online-Handels kommt dem stationären Einzelhandel eine besondere Bedeutung zu. Die Versorgung vor Ort ist nicht nur ein entscheidender Standort-Faktor, sondern trägt auch einen wesentlichen Teil zur Lebensqualität in unserer Stadt bei. Für die Stadt Lünen sind deshalb die Entwicklung und die Unterstützung des stationären Einzelhandels – unter Ausnutzung der Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung und Transformation ergeben – von hoher Priorität.

Kontakt

Sina Kittel-Wolf
Team Stadtplanung
Technisches Rathaus
Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen
3. OG, Raum 314
Telefon: 02306 104-1458
E-Mail: snkttl-wlf41lnnd

Masterplan Einzelhandel

Die Versorgungsstruktur in der Stadt Lünen ist geprägt durch städtische Zentren (sogenannte zentrale Versorgungsbereiche, kurz ZVB) und ergänzende Standorte (Nahversorgungsstandorte oder Fachmarktstandorte). Beides soll gesichert und gestärkt werden.

Dabei zeigt sich zum Schutz der Zentren und der wohnungsnahen Versorgung ein besonderer Steuerungsbedarf für Einzelhandelsnutzungen. Denn städtebaulich nicht integrierte Standorte sowie Standorte außerhalb zentraler Versorgungsbereiche weisen hinsichtlich ihrer Wettbewerbs- und Entwicklungsfähigkeit einige Vorteile gegenüber Standorten in gewachsenen städtischen Zentren auf. Neben niedrigeren Miet- und Grundstückspreisen sind dies vor allem geringere Betriebs- und Personalkosten, mehr Stellplätze oder eine größere Flexibilität bei Erweiterungen. Haben diese Standorte zudem ein zusätzliches, vergleichbares Angebot zu zentralen Versorgungsbereichen, kann die zu einem weiteren Bedeutungs- oder Funktionsverlust führen. Die Folgen sind ein sinkendes Angebotsniveau, zunehmende Leerstände und sogenannte Trading-Down-Tendenzen.

Eine Kommune hat die Möglichkeit, dieser Entwicklung durch ein klares Konzept mit verbindlichen Aussagen zur zukünftigen räumlichen, quantitativen und qualitativen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung entgegenzutreten. Der Rat der Stadt Lünen hat deshalb den Masterplan Einzelhandel am 25. Juni 2020 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und somit die notwendigen Voraussetzungen für eine für sachgerechte, gemeindliche Planung zur Steuerung des Einzelhandels geschaffen.

Drohnenaufnahme der nördlichen Innenstadt
Drohnenaufnahme der nördlichen Innenstadt