Vergnügungsstättenkonzept
Vergnügungsstättenkonzept
Der Rat der Stadt Lünen hat am 07.07.2011 das Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Mit dem Vergnügungsstättenkonzept wurde eine räumliche Steuerung von Vergnügungsstätten, Wettbüros und bordellähnlichen Betrieben im gesamten Stadtgebiet vorbereitet.
Für den Umgang mit diesen Betriebsformen wurden Ziele für die unterschiedlichen Baugebietskategorien formuliert. Es wurden Bereiche definiert, in denen sich bei der Neuansiedlung negative städtebauliche Entwicklungen ergeben können.
Solche Beeinträchtigungen sind insbesondere zu vermeiden in:
- Gebieten, die vorwiegend dem Wohnen dienen,
- Gebieten, die der (Nah)- Versorgung dienen und in
- Gewerbegebieten mit besonderer städtebaulicher Zielsetzung.
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