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Aktion grüner Vorgarten

Schottergärten erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit, sind jedoch auch zunehmend kritisch zu betrachten. Gründe dafür sind der Beitrag zum Insektensterben durch fehlende Blühpflanzen, eine hohe Wärmespeicherung der Flächen, die gerade an heißen Tagen auch das Mikroklima der Umgebung beeinflusst, sowie die Erhöhung der Überschwemmungsgefahr bei Starkregen. Um diese Auswirkungen zu minimieren fördert die Stadt Lünen ab sofort Maßnahmen zur Umkehrung der Flächenversiegelung in Vorgärten um neue Grünflächen entstehe zu lassen. Das Projekt bietet den Lüner Bürger:innen damit auch die Möglichkeit, einen Beitrag dazu zu leisten, dass sich das Ruhrgebiet 2027 als neue, grüne Städtelandschaft präsentieren kann.

Ab sofort fördert die Stadt Lünen die Entsiegelung von Vorgärten.

Das Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, Schottergärten und versiegelte Flächen in Vorgärten so umzuwandeln, dass diese eine möglichst flächendeckende Vegetation aufweisen, Lebensraum für Insekten und andere Tiere bieten und eine Versickerung des Regenwassers optimal ermöglichen. Die Stadt Lünen fördert pro Vorgarten bis zu 100 % der förderfähigen Leistungen. Die Förderung ist zunächst auf die Jahre 2022 und 2023 befristet.

Ab wann handelt es sich bei einem Vorgarten eines Wohnhauses um einen Schottergarten oder eine versiegelte Fläche? Schottergärten sind solche Flächen, die zu über 80 % mit Schotter und/oder Kies bedeckt sind. Versiegelte Flächen sind solche, die zu über 80 % durch Asphalt oder Pflasterungen aller Art bedeckt sind.

Um einen Förderzuschuss zur Umgestaltung des Vorgartens zu erhalten, muss der neugestaltete Vorgarten eine ökologische Aufwertung aufweisen. Eine ökologische Aufwertung wird durch das Einbringen von Oberboden (Mutterboden) und die Pflanzung standortgerechter, heimischer Pflanzen oder Blühwiesen erzielt.

Fördergegenstand: Welche Maßnahmen werden gefördert?

Bei dem Fördergegenstand handelt es sich um die Leistungen und damit verbundenen Kosten, die durch die Förderung übernommen werden können. Zu den nicht-förderfähigen Leistungen zählen z.B. Arbeitsleistungen. Folgende Leistungen sind förderfähig:

  • Entsorgung von Folien, Vlies, Schotter, Kies, Beton, Gesteine aus Schottergärten/versiegelten Flächen, u.ä.
  • Anschaffung von Oberboden
  • Neubepflanzung mit standortgerechten, insektenfreundlichen Sträuchern, Stauden und Aussaat von Blumensamen

Fördervoraussetzungen: Welche Projekte können Fördermittel erhalten?

  • Die Mindestgröße der Fläche beträgt 10 m² (Teilflächen können addiert werden)
  • Auffüllung der Fläche mit Oberboden
  • Der versiegelte Flächenanteil der neugestalteten Fläche beträgt max. 15%
  • Verwendung standortgerechter, insektenfreundlicher Pflanzen oder Blumensamen

Fördermittel: Wie wird unterstützt?

Pro m² werden maximal 25,00 € bezuschusst. Der Zuschuss wird bewilligt für förderfähige Leistungen. Der Höchstbetrag je Maßnahme beträgt 500,00 €. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie den Förderrichtlinien (s.u.). Die Förderung ist zunächst auf die Jahre 2022 und 2023 befristet.

Ablauf: Was ist zu tun?

Ab sofort können interessierte Bürger:innen den ausgefüllten Förderantrag (s.u.) per Post schicken:

Stadt Lünen
Fachdienst Stadtgrün
z.H. Hannah Wolf
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen

Die Zuschussgewährung erfolgt nach Umsetzung der Umwandlungsarbeiten.

Förderrichtlinien und Förderantrag zum Download

Hannah Wolf