Online-Services

Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung
Die Stadtverwaltung Lünen ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
www.luenen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt unter www.luenen.de ist mit der BITV NRW nicht vollständig vereinbar.  Die Mängel werden sukzessive abgebaut.
Die Stadtverwaltung Lünen hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern bewertet.
  • Bewertung aufgrund automatisch durchgeführter Tests
  • Unterstützung durch eine Assistenzsoftware

Assistenz-Software
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
• eine adaptive Schriftvergrößerung,
• eine freie Anpassung der Farbkontraste,
• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
• ein Blaufilter,
• ein Nachtmodus,
• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
• eine Kompensation von Farbschwächen sowie
• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

Feedback-Mechanismus

Sollten Sie Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Sie können hierzu unser allgemeines Kontaktformular verwenden oder eine E-Mail schreiben an die Online-Redakion unter: pressestelle@luenen.de

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.luenen.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de 

Telefonisch: 0211 855-3451

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie bei der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am: 24.07.2023. Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung, durchgeführt im Juli 2023. Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 24.07.2023.