Gefahrenabwehr, Allgemeine
Maßnahmen zur Abwehr und Beseitigung von Gefahren für die Allgemeinheit.
Die Gefahr kann dabei sowohl vom Zustand einer Sache als auch dem Verhalten einer Person hervorgerufen werden.
Nicht in diesen Aufgabenbereich fallen zivilrechtlich zu behandelnde Angelegenheiten, wie zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Gefahrenabwehr, Allgemeine Gefahrenabwehr, Gefahr, Notfall, Hochwassergefahr