Parkausweis für ambulante Alten- und Pflegedienste
- Eine Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 und 290 StVO),
- ohne Entrichten von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
- auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz).
- Die Genehmigung darf nur im Rahmen von Diensteinsätzen genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz. Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Genehmigung.
- Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen wie auch die Beschriftung des Fahrzeuges erkennbarsind. Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden. Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.
- Dem Antrag sind Kopien der Kraftfahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil I für die beantragten Fahrzeuge und ein Nachweis über den Gewerbebetrieb (Kopie der Gewerbeanmeldung) beizulegen.
Benötigte Unterlagen:
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Fotos der eingesetzten Fahrzeuge, auf denen das Kennzeichen und die Firmenbeschriftung ersichtlich sind
Stadtgebiet Lünen: 75,00 € für das erste Fahrzeug, 50,00 € für jedes weitere Fahrzeug
Kreis Unna: 100,00 € für das erste Fahrzeug, 50,00 € für jedes weitere Fahrzeug
- Parkausweis ambulante Alten- und Pflegedienste
Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises für ambulante Alten- und Pflegedienste (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO)
Hinweise
- Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten.
- Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag per E-Mail oder per Post einzureichen.